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Grosser Rat beschliesst in erster Lesung verschärftes  Einbürgerungsrecht - Konsternation bei der Ratslinken

Grosser Rat beschliesst in erster Lesung verschärftes Einbürgerungsrecht - Konsternation bei der Ratslinken

Die Regierung schlägt folgende Bestimmungen vor: Die gesuchstellende Person muss bei Einreichung des Gesuchs folgende kantonale formelle Voraussetzungen erfüllen: Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs (....) Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Kommission JUS, sie will die Bedingungen
Mathias Küng
Grosser Rat tritt auf Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ein - SP und Grüne wollten nicht darauf eintreten

Grosser Rat tritt auf Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ein - SP und Grüne wollten nicht darauf eintreten

Das kantonale Einbürgerungsrecht regelt die Einbürgerung von ausländischen Personen basierend auf den bundesrechtlichen Vorschriften. Das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll aufgrund diverser parlamentarischer Vorstösse zum kantonalen Einbürgerungsrecht überprüft und angepasst werden. Zwei vom Grossen Rat überwiesene Motionen sind der Anlass, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat
Mathias Küng