Grosser Rat verschärft Einbürgerungsbedingungen - neu werden mindestens 5 Jahre in derselben Gemeinde Wohnen vorausgesetzt - Sitzung geht weiter

Grosser Rat verschärft Einbürgerungsbedingungen -  neu werden mindestens 5 Jahre in derselben Gemeinde Wohnen vorausgesetzt - Sitzung geht weiter
Barabara Borer-Mathys (SVP) wirbt für mindestens 5 Jahre Wohnsitz in derselben Gemeinde als Voraussetzung. Foto: Michael Küng

Die Regierung schlägt folgende Bestimmungen vor:

Die gesuchstellende Person muss bei Einreichung des Gesuchs folgende kantonale formelle Voraussetzungen erfüllen:

Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs (....)

Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Kommission Jus, sie will die Bedingungen so verschärfen:

Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein fünfjähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs.

Barbara Borer-Mathys wirbt für die Variante der Kommission, SP/Grüne wehren sich dagegen.

Tim Voser (FDP) findet, jemand müsse mit dem Wohnsitz zeigen, ob er da auch wirklich verwurzelt ist. Die FDP ist wie die SVP für fünf Jahre.

Regierungsrat Dieter Egli wehrt sich gegen die bestimmung 5 Jahre, 3 sollen reichen.

Der Rat stimmt ab und entscheidet mit 82 : 52 Stimmen dem Minimum von 5 jahren zu.

Prüfungsantrag von Uriel Seibert überwiesen

Uriel Seibert (EVP) reicht noch einen Prüfungsantrag ein. Es wäre zu prüfen, ob die Wohnsitzpflicht in der Gemeinde wirklich zwingend ununterbrochen sein muss. Sein Antrag wird mit 66 : 62 Stimmen an die Regierung überwiesen.

Einbürgerungsgesuch für ein Kind ab welchem Alter, wenn die Eltern selbst die Voraussetzungen nicht erfüllen?

Als nächstes geht es darum, ob eine Altersgrenze des vollendeten 11. Lebensjahrs (Regierung) oder des vollendeten 16. Lebensjahr (Kommission Jus) gelten soll.

Die Regierung begründet ihren Antrag so: Gemäss Art. 30 BüG sind bei einbezogenen Kindern die materiellen Voraussetzungen (Art. 11 BüG) sowie die Integrationskriterien (Art. 12 BüG) ab dem 12. Lebensjahr eigenständig und altersgerecht zu prüfen. Es wird deshalb angeregt, das kantonalrechtliche Mindestalter für die selbstständige Gesucheinreichung auf das vollendete 11. Lebensjahr eines Kindes (Beginn des 12. Lebensjahrs) festzulegen. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine Prüfung der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen und Integrationskriterien effektiv möglich.

Mit 16 Jahren sei man in der Lage, eine Prüfung abzulegen, argumentiert Barbara Borer-Mathys (SVP). Ihr entgegnet Lucia Lanz (SP), das Alter 11 beizubehalten. Verfahren bei Kindern seien oft einfacher als bei Erwachsenen, so Lanz. Sie findet es falsch, wenn Jugendliche bis Ende der Schulzeitr warten müssen. Tim Voser (FDP) hält dagegen, es gehe hier um eine rein verfahrensrechtliche Frage, ab welchem Alter unabhängig von den Eltern ein Kind eine Einbürgerungsgesuch stellen kann. Die Integration der Eltern sei ebenfalls wichtig, die FDP ist für Ater 16.

Claudia Rohrer (SP) sagt, es gehe hier um Kinder von Eltern, die die Voraussetzungen selbst nicht erfüllen, etwa wegen Armut. Ab 11 Jahre könne ein Kind diesen Antrag formulieren, so Rohrer. Man solle die Kinder nicht ausbremsen, wirbt Juia Rahel Grieder (Grübne). Tim Voser entgegnet, wie man denn bei einem 11jährigen prüfen wolle, ob er die Voraussetzungen wirklich erfülle, fragt er.

Seid doch ehrlich und sagt, "eigentlich möchten wir die Einbürgerung abschaffen", wirft jetzt Lelia Hunziker (SP) den Bürgerlichen vor. Das Einbürgerungsgestz des Aargaus sei heute schon das schärfte Einbürgerungsgesetz der Schweiz, sagt sie.

Regierung will bei 11 Jahren bleiben

Dieter Egli bittet, an 11 Jahren festzuhalten, das sei eine Anpassung an das Bundesrecht. Bei einem Kind in diesem Alter könne man den Willen zur Einbürgerung sehr wohl prüfen.

Der Rat stimmt ab und entscheidet mit 82: 50 eines Kindes/Jugendlichen für ein Einbürgerungsgesuch erst ab 16 Jahren (wenn die Familie des/der Jugendlichen die Voraussetzungen selbst nicht erfüllt).

Prüfungsantrag von Titus Meier abgelehnt

Es sei zu prüfen, wie freiwillige Dienstleistungen im Zivilschutz im Einbürgerungsverfahren honoriert werden, schlägt jetzt Titus Meier (FDP) als Prüfungsantrag vor. Die SP lehnt diesen Vorschlag ab, so Claudia Rohrer (SP). Das würde das Ganze "noch willkürlicher machen", sagt sie.

Der Rat lehnt den Prüfungsantrag an die Regierung mit 82 : 49 deutlich ab

Erfolgreiche Integration nachweisen?

Kantonale materielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration

1 Eine […] erfolgreiche Integration im Kanton Aargau […] zeigt sich insbesondere im Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen […] im Kanton und in der Gemeinde

Die Kommission JUS schlägt eine stärkere Formulierung vor, nämlich

Eine […] erfolgreiche Ientegration im Kanton Aargau […] ist nachgewiesen insbesondere im Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen […] im Kanton und in der Gemeinde. Die rgeierungs schliesst sich an, ist so beschlossen.

Nun geht es um einen Prüfungsantrag aus der Kommission JUS:

Prüfungsantrag § 5 Absatz 1 lit. a, ist so zu formulieren, dass das Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen für die Gemeinden griffiger zur Handhabung dient.

Er wird mit 73b : 59 Stimmen überwiesen.

Prüfungsantrag der Kommission überwiesen

Nun geht es um einen Prüfungsantrag der Kommission JUS. Er lautet: "Es sei zu prüfen, welche Konsequenzen der Ersatz oder das Ersetzen von Achtung der Werte durch Teilen der Werte für die Praxis hätte und wie man das praxistauglich umsetzen könnte."

Auch hier wehrt sich die Ratslinke vehement gegen diesen Vorschlag.

Dieter Egli fragt in den Rat, ob man den Regierungsrat mit einer solchen semantischen Aufgabe belasten wolle. Er wisse nicht, wie man das genau prüfen wolle. Der Rat überweist den Antrag mit 70 : 65 Stimmen.

Noch ein Prüfungsantrag aus der Kommission zu den Sprachkenntnissen

Die Rgierung schlägt in Paragraf 5a vor: Sprachliche Kenntnisse 1) "Die gesuchstellende Person muss in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen nachweisen."

Dazu gibt es von der Kommission JUS einen Prüfungsantrag: "Es sei zu prüfen, ob man, damit man seine Rechte und Pflichten in der Schweiz wahrnehmen kann, nicht mindestens mündlich C1 aufweisen können muss."

Die SP wehrt sich gegen diese Anforderung, sie sei zu hoch. C1 widerspreche dem Gedanken der Integration, so Lucia Lanz.

Ratspräsident Urs Plüss unterbricht hier die Debatte für die Mittagspause.

Auf Wiederlesen ab 14 Uhr!

Und noch ein Prüfungsantrag der Kommission zu den Sprachkenntnissen

Noch ein Prüfungsantrag zu Paragraf 5a: "Es sei zu prüfen, inwiefern vorausgesetzt werden kann, dass der Gesuchsteller mindestens Schweizerdeutsch in den Grundzügen verstehen kann. Dabei ist auf die im Aargau üblichen Akzente abzustellen."