Grosser Rat beschliesst in erster Lesung verschärftes Einbürgerungsrecht - Konsternation bei der Ratslinken

Grosser Rat beschliesst in erster Lesung verschärftes  Einbürgerungsrecht - Konsternation bei der Ratslinken
Barbara Borer-Mathys (SVP) wirbt für mindestens 5 Jahre Wohnsitz in derselben Gemeinde als Voraussetzung für einen Einbürgerungsantrag. Foto: Michael Küng

Die Regierung schlägt folgende Bestimmungen vor:

Die gesuchstellende Person muss bei Einreichung des Gesuchs folgende kantonale formelle Voraussetzungen erfüllen:

Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs (....)

Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Kommission JUS, sie will die Bedingungen so verschärfen:

Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein fünfjähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs.

Barbara Borer-Mathys wirbt für die Variante der Kommission, SP/Grüne wehren sich dagegen. Tim Voser (FDP) findet, jemand müsse mit dem Wohnsitz zeigen, ob er da auch wirklich verwurzelt ist. Die FDP ist wie die SVP für fünf Jahre.

Regierungsrat Dieter Egli wehrt sich gegen die bestimmung 5 Jahre, 3 sollen reichen.

Der Rat stimmt ab und entscheidet mit 82 : 52 Stimmen dem Minimum von 5 jahren zu.

Prüfungsantrag von Uriel Seibert überwiesen

Uriel Seibert (EVP) reicht noch einen Prüfungsantrag ein. Es wäre zu prüfen, ob die Wohnsitzpflicht in der Gemeinde wirklich zwingend ununterbrochen sein muss. Sein Antrag wird mit 66 : 62 Stimmen an die Regierung überwiesen.

Einbürgerungsgesuch für ein Kind ab welchem Alter, wenn die Eltern selbst die Voraussetzungen nicht erfüllen?

Als nächstes geht es darum, ob eine Altersgrenze des vollendeten 11. Lebensjahrs (Regierung) oder des vollendeten 16. Lebensjahr (Kommission Jus) gelten soll.

Die Regierung begründet ihren Antrag so: Gemäss Art. 30 BüG sind bei einbezogenen Kindern die materiellen Voraussetzungen (Art. 11 BüG) sowie die Integrationskriterien (Art. 12 BüG) ab dem 12. Lebensjahr eigenständig und altersgerecht zu prüfen. Es wird deshalb angeregt, das kantonalrechtliche Mindestalter für die selbstständige Gesucheinreichung auf das vollendete 11. Lebensjahr eines Kindes (Beginn des 12. Lebensjahrs) festzulegen. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine Prüfung der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen und Integrationskriterien effektiv möglich.

Mit 16 Jahren sei man in der Lage, eine Prüfung abzulegen, argumentiert Barbara Borer-Mathys (SVP). Ihr entgegnet Lucia Lanz (SP), das Alter 11 beizubehalten. Verfahren bei Kindern seien oft einfacher als bei Erwachsenen, so Lanz. Sie findet es falsch, wenn Jugendliche bis Ende der Schulzeitr warten müssen. Tim Voser (FDP) hält dagegen, es gehe hier um eine rein verfahrensrechtliche Frage, ab welchem Alter unabhängig von den Eltern ein Kind eine Einbürgerungsgesuch stellen kann. Die Integration der Eltern sei ebenfalls wichtig, die FDP ist für Ater 16.

Claudia Rohrer (SP) sagt, es gehe hier um Kinder von Eltern, die die Voraussetzungen selbst nicht erfüllen, etwa wegen Armut. Ab 11 Jahre könne ein Kind diesen Antrag formulieren, so Rohrer. Man solle die Kinder nicht ausbremsen, wirbt Juia Rahel Grieder (Grübne). Tim Voser entgegnet, wie man denn bei einem 11jährigen prüfen wolle, ob er die Voraussetzungen wirklich erfülle, fragt er.

Seid doch ehrlich und sagt, "eigentlich möchten wir die Einbürgerung abschaffen", wirft jetzt Lelia Hunziker (SP) den Bürgerlichen vor. Das Einbürgerungsgestz des Aargaus sei heute schon das schärfte Einbürgerungsgesetz der Schweiz, sagt sie.

Regierung will bei 11 Jahren bleiben

Dieter Egli bittet, an 11 Jahren festzuhalten, das sei eine Anpassung an das Bundesrecht. Bei einem Kind in diesem Alter könne man den Willen zur Einbürgerung sehr wohl prüfen.

Der Rat stimmt ab und entscheidet mit 82: 50 eines Kindes/Jugendlichen für ein Einbürgerungsgesuch erst ab 16 Jahren (wenn die Familie des/der Jugendlichen die Voraussetzungen selbst nicht erfüllt).

Prüfungsantrag von Titus Meier abgelehnt

Es sei zu prüfen, wie freiwillige Dienstleistungen im Zivilschutz im Einbürgerungsverfahren honoriert werden, schlägt jetzt Titus Meier (FDP) als Prüfungsantrag vor. Die SP lehnt diesen Vorschlag ab, so Claudia Rohrer (SP). Das würde das Ganze "noch willkürlicher machen", sagt sie.

Der Rat lehnt den Prüfungsantrag an die Regierung mit 82 : 49 deutlich ab

Erfolgreiche Integration nachweisen?

Kantonale materielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration

1 Eine […] erfolgreiche Integration im Kanton Aargau […] zeigt sich insbesondere im Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen […] im Kanton und in der Gemeinde

Die Kommission JUS schlägt eine stärkere Formulierung vor, nämlich

Eine […] erfolgreiche Ientegration im Kanton Aargau […] ist nachgewiesen insbesondere im Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen […] im Kanton und in der Gemeinde. Die rgeierungs schliesst sich an, ist so beschlossen.

Nun geht es um einen Prüfungsantrag aus der Kommission JUS:

Prüfungsantrag § 5 Absatz 1 lit. a, ist so zu formulieren, dass das Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen für die Gemeinden griffiger zur Handhabung dient.

Er wird mit 73b : 59 Stimmen überwiesen.

Prüfungsantrag der Kommission überwiesen

Nun geht es um einen Prüfungsantrag der Kommission JUS. Er lautet: "Es sei zu prüfen, welche Konsequenzen der Ersatz oder das Ersetzen von Achtung der Werte durch Teilen der Werte für die Praxis hätte und wie man das praxistauglich umsetzen könnte."

Auch hier wehrt sich die Ratslinke vehement gegen diesen Vorschlag.

Dieter Egli fragt in den Rat, ob man den Regierungsrat mit einer solchen semantischen Aufgabe belasten wolle. Er wisse nicht, wie man das genau prüfen wolle. Der Rat überweist den Antrag mit 70 : 65 Stimmen.

Noch ein Prüfungsantrag aus der Kommission zu den Sprachkenntnissen

Die Rgierung schlägt in Paragraf 5a vor: Sprachliche Kenntnisse 1) "Die gesuchstellende Person muss in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen nachweisen."

Dazu gibt es von der Kommission JUS einen Prüfungsantrag: "Es sei zu prüfen, ob man, damit man seine Rechte und Pflichten in der Schweiz wahrnehmen kann, nicht mindestens mündlich C1 aufweisen können muss."

Die SP wehrt sich gegen diese Anforderung, sie sei zu hoch. C1 widerspreche dem Gedanken der Integration, so Lucia Lanz. B1 und B2 reiche aber nicht, man müsse auch die Steuererklärung verstehen und stosse sonst auch bei politischen Duskussionen an Grenzen, sagt Tim Voser. Es gehe doch nicht, bei Lehrgesprächen Dolmetscher bemühen zu müssen, so Voser. Man solle doch prüfen, welches Sprachniveau etwa für Behördengänge nötig sei.

Erneut wehrt sich Dieter Egli namens der Regierung. Er fragt sich schon, wie weit man prüfen könne und wann so ein Auftrag nur ein politisches Statement sei, sagt er. Ob wirklich jemand glaube, dass eine Parallelgeselschaft entsehe, Wenn wir jemand einbürgern, der ein Rilkegedicht nicht vortragen kann", so Egli. Er wisse wirklich nicht, was man da noch orpfen könne.

In der Abstimmung gibt es ein Patt von 66 : 66. Erstmals kann Ratspräsident Urs Plüss (EVP) den Stichentscheid fällen. Er sagt Nein, der Prüfungsantrag ist somit abgelehnt.

Noch ein Prüfungsantrag der Kommission: muss man Mundart im Grundsatz verstehen können?

Noch ein Prüfungsantrag zu Paragraf 5a: "Es sei zu prüfen, inwiefern vorausgesetzt werden kann, dass der Gesuchsteller mindestens Schweizerdeutsch in den Grundzügen verstehen kann. Dabei ist auf die im Aargau üblichen Akzente abzustellen."

Etwa in den Gemeindeversammlungen spreche man Mundart, begründet Tim Voser (FDP). Einzubürgernde müssten Mundart wenigstens im Grundsatz verstehen können. Er betone, es gehe nur um das Verstehen, nicht um das Sprechen. Auch hier hält Rotgrün dagegen, ebenfalls Dieter Egli. Er fragt wie man das umsetzen könne, da es verschiedene Dialekte gibt. Das könne man nichtb nim Gesetz definieren.

Der Rat stimmt ab und heisst den Prüfungsantrag mit 78 : 55 gut.

Welche Kompetenzen für Einbürgerungskommissionen?

Nun geht es um einen Prüfungsantrag von Tim Voser (FDP), bei dem es um die Kompetenzen der Einbürgerungskommissionen geht. Das sei eingeschränkt durch ein Verwaltungsgerichtsurteil. Hier hält Claudia Rohrer (SP) dagegen. "Wir spielen die Gewalten gegeneinander aus", so ihr Vorwurf. Natürlich dürfe man im Staatskundetest Lücken haben, die Kommission solle aber doch nachfragen dürfen, ob jemand die Dinge auch verstanden hat. Es reiche nicht zu wissen, was ein Abfallsack kostet. Die Gemeinden bräuchten Handlungssielraum, so Barbara Borer-Mathys (SVP). Das gerichtsurteil sei klar, sagt nun Dieter Egli, wirklich prüfen könne man da nicht viel. Er plädiert für Ablehnung. Man laufe sonst Gefaht, dass eine Bestimmung dem Bundesrecht nicht standhalte. Dann würde vom gericht einfach noch mehr kassiert als jetzt schon.

Der Rat überweist den Prüfungsantrag deutlich (diesmal auch mit den Stimmen der mehrheitlichen Mitte) mit 85 : 47.

Ringen um Paragraf 8 - "um den Kern der Diskussion"

In Paragraf 8 schlägt die Regierung vor:

"Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt bei Erwachsenen über das Bundesrecht hinaus als nicht beachtet, wenn...."

Die Kommissionsmehrheit will bei der geltenden Bestimmung bleiben, die lautet:

"Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt bei Erwachsenen als beachtet, wenn..."

Eine Kommissionsminderheit will folgende Formulierung:

"Zusätzlich zu den Mindestanforderungen von Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 2016 über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) gilt die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Erwachsene..."

Es müsse immer verhältnismässig sein, es dürfe kein Autonmatismus sein, sagt dazu Harry Lütolf (Mitte). Gemeint sei das Kern-Strafrecht, etwa eine Tätlichkeit (wenn zum Beispiel ein Mann seine Freundin schlägt), sexuelle Belstigung, Vernachlässigung der Erziehungspflicht etc. das wären Hindernisse für eine Einbürgerung, so Lütolf in einem engagierten Votum. Wer so etwas mache, müsse sich erst bewähren, erst nachher soll eine Einbürgerung möglich werden. Sollte soich das Gericht um so eine Bestimmung "foutieren", so Lütolf, dann müssten SVP, FDP und Mitte das nationale Einbürgerungsgesetz entsprechend anpassen: "Dann ist es für alle Kantone massgebend." Lütolf vertritt den Kommissions-Minderheitsantrag.

Die FDP plädiert für den Kommissionsantrag, so Tim Voser, und damit für das geltende Recht.

Der Minderheitsantrag würde beispielsweise bedeuten, dass, wenn jemand zu nahe an einem Auto vorbeigeht und mit dem reissverschluss einen kratzer verursacht, nicht eingebürgert werden könnte, argumentiert jetzt kopfschüttelnd Lukas Huber namens der GLP.

Hier gehe es um den Kern der Diskussion, bestätigt Regierungsrat Dieter Egli. Die Regierung wolle die Systematik des Bundes übernehmen, sagt er. Zum Minderheitsantrag sagt er, er habe Mühe, wenn man es so darstelle, dass die Meinung des Verfassungsgerichts falsch sie. Diese fusse immerhin auf der Bundesverfassung, so Egli. Es gehe nicht um Kuschen oder Foutieren, sondern um die Rechtsprechung nach Bundesrecht. Der Vorschlag sei nicht praktikabel.

Es wird abgestimmt: Der Antrag der JUS für Beibehaltung geltenden Rechts obsiegt über den Minderheitsantrag. In der Hauptabstimmung obsiegt dieser auch gegen den Antrag der Regierung.

Somit gilt die bisherige regelungh, nämlich: "Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt bei Erwachsenen als beachtet, wenn...."

Nun folgt ein Prüfungsantrag der Kommission JUS:

Es sei zu prüfen, ob bei jeder Einbürgerung zwingend auf den Behördenauszug aus dem Strafregister abgestellt werden muss und nicht auf den privaten Strafregisterauszug.

Niemand widerspricht, so überwiesen.

Was ist mit Aussagen Einbürgerungswilliger in sozialen Medien?

Prüfungsantrag von Titus Meier (FDP) zu sozialen Medien. Weas, wenn Einzubürgenrde sich in sozialen medien anders äussern, insbesondere zu Werten, als sie sagen. Äusserungen auf den sozoalen medien könnten für den Entscheid relevant sein. Es gebe Gemeinden, die verunsichert sind. Es gelte, gesetzlich Klarheit zu schaffen. Das sei zu prüfen.

Dazu schüttelt Claudia Rohrer (SP), was jemand in den sozialen medien sage, das dürfe man verwenden. Dafür werde ja ein gesuch veröffentlich, damit sich Menschen äussern können, ob sie gute oder schlehcte Erfahrungen mit jemand gemacht haben. Dafür brauche es keine (neue) gesetzliche Grundlage.

Konsternation bei SP und Grünen

Der Rat überweist den Prüfungsantrag klar mit 83 : 46 Stimmen. Im Ratsbereich von SP und Grünen beobachtet man zunehmend sehr irritierte und frustrierte Blicke von Grossrätinnen und Grossräten über den Verlauf der Debatte. Konsternation angesichts reihenweiser Niederlagen bei Einzelabstimmungen.

Entwickeln sich junge Einbürgerungswillige Richtung wirtschaftliche Selbständigkeit?

in weiterer Prüfungsnatrag der Kommission JUS lautet:

Es sei zu prüfen, wie geregelt werden kann, dass minderjährige Kinder den Nachweis erbringen müssen, dass sie sich in Richtung wirtschaftlicher Selbständigkeit entwickeln.

Wer in absehbarer zeit auf Kosten der Allgeeinheit leben werde, erfülle die Einbürgerungsbedingungen nicht, argumentiert Tim Voser. Lea Schmidmeister (SP) lehnt eine solche Prüfung ab, Fragen dazu hat Christian Minder (EVP). Das sei wirklich schwierig abzuschätzen, sagt Regierungsrat Dieter Egli. In die Zukunft zu extrapolieren, da komme man schnell in eins chwieruiges feld, gibt esr zu bedenken, das sei sehr gefährlich, das könne man nichtbumsetzen. Man könne die aktuelle Situation anschauen, aber nicht, was der Prüfungsantrag beinhaltet.

Der Rat überweist auch diesen Prüfungsantrag mit 69b : 59 Stimmen.

Nun schlägt die SP einen Prüfungsantrag vor

Nun geht es um Absatz 2 im Paragraf 9: Die Regierung schlägt vor:

Wer in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezieht, erfüllt nicht das Erfordernis der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder des Erwerbs von Bildung, ausser die bezogene Sozialhilfe wird vollständig zurückerstattet.

Da widerspricht die SP vehement. Es spricht Lea Schmidmeister. Der Vorschlag, erst, wenn sämtliche Leistungen vollständig zurückerstattet worden sind, sei unverhältnismäßig und sozialpolitisch schwierig. Viele betroffene Personen arbeiten nach einer Phase der Intersozialhilfe im Tieflohnsegment und erreichen mit ihrem Einkommen gerade die wirtschaftliche Selbstständigkeit.

Die stellt stellt dazu einen Prüfungsauftrag.

Der Rat lehnt den Prüfungsantrag deutlich mit 93b : 36 Stimmen ab.

Rotgrün bestreitet Formulierung zu finanziellen Verpflichtungen


Anbsatz 3 in Pasrgraf 9 soll so lauten, schlägt die Kommission JUS vor (Regierung einverstanden):

"Die gesuchstellende Person hat ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der Nachweis dafür erfolgt insbesondere, mindestens durch Vorlage eines Betreibungsregisterauszugs und einer Bestätigung der Bezahlung aller fälligen Steuern."

Die SP widerspricht hier vehement, man wähne sich in einem Basar der Absurditäten. Es kommt zur Abstimmung:

Der Rat heisst die Formulierung klar gut mit 82 : 47 Stimmen.

Nächstes Thema: drei Jahre keine Betreibungen

Bisher heisst es im Gesetz:

"Für die letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens darf der Betreibungsregisterauszug keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Sozialversicherungseinrichtungen oder Krankenkassen aufweisen." Der Regierungsrat will den Absatzb aufheben.

Die Kommission JUS ist nicht einverstanden und schlägt neu vor:

"Für die letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens darf der Betreibungsregisterauszug keine Betreibungen aufweisen. Verlustscheine und ältere Betreibungen müssen bei der Prüfung der Integration angemessen berücksichtigt werden."

Eine Betreibung könne man völlig voraussetzungslos einreichen, gibt Lukas Huber (GLP) zu bedenken. Die hier verlangte Bestimmung sei brandgefährlich, so Huber. ihm widerspricht Tim Voser, es gebe aufgrund einer Gesetzesänderung hier kein Missbrauchspotenzial mehr. Ungerechtfertigte Betreibungen könne man löschen lassen, ergänzt Barbara Borer-Mathys (SVP).

"Was wir hier machen, ist absolut falsch. Es wird einfach noch "stossende" Urteile des Verwaltungsgerichts geben, sagt Dieter Egli: "Sie helfen niemand damit. Sie schaffen hier eine Hürde, die weder nötig noch handhabbar ist. das ist wirklich wirklich falcsh, und brandgefährlich. das wird niemals standhalten."

Die Mehrheit des Rats beeindruckt dies nicht. Er beschliesst die Änderung mit 80 : 49 Stimmen.

Wie kann sich der Rat gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil beschweren?

Ein weiterer Prüfungsantrag kommt zur Debatte:

Die Kommission JUS beantragt, es sei zu prüfen, wie geregelt werden kann, dass der zuständigen Kommission des Grossen Rats mit Unterstützung des zuständigen Departements die Beschwerdeführung gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts in Bürgersachen zusteht.

Die Regierung willigt ein. Lukas Huber (GLP) erachtet den Vorschlag als sonderbare Vorstellung von Gewaltenteilung. Er bestreitet die Überweisung des Prüfungsantrags.

Heute sei nicht geregelt, was der rat tun könne, wenn das Gericht eine verweigerte Einbürgerung ablehne, begründet Tim Voser (FDP).

Ihre Verzweiflung sei gross, sagt nun Claudia Rohrer (SP). Es sei so: wenn das Verwaltungsgericht einen Grossratsentscheid aufhebt, sei dieser nicht zu einer Beschwerde legitimiert, sagt sie. So eine beschwerdemöglichkeit gebe es nicht, und es werde auch nicht möglich sein, so Rohrer.

Genau deswegen müsse man prüfen, welche gesetzlichen Grundlagen es brauche, antwortet Tim Voser.

Dieter Egli räumt ein, da habe man wohl nicht genau genug hingeschaut, als die Regierung Zustimmung signalisierte. In der Diskussion habe man aber zugestimmt, dies zu prüfen.

Der Rat überweit nun den Prüfungsantrag mit 86 : 45.

Eine unwahre Auskunft ist bei der Beurteilung nach § 5 Abs. 1 zu berücksichtigen

Wir kommen bereits zu Paragraf 16, jetzt gehts schnell:

Die Regierung schlägt vor:

"Während des Einbürgerungsverfahrens ist die gesuchstellende Person verpflichtet, alle die Einbürgerungsvoraussetzungen betreffenden Änderungen unverzüglich zu melden."

Die Kommission JUS will so ergänzen:

Eine unwahre Auskunft ist bei der Beurteilung nach § 5 Abs. 1 zu berücksichtigen.

Dieter Egli sagt, er glaube nicht, dass dies etwas bringe, da beisse sich die Katze in den Schwanz.

Der Rat beschliesst die Ergänzung mit 72 : 58.

Es folgt ein Prüfungsantrag der SP

Wir kommen jetzt wohl zum letzten Änderungsantrag (für Beibehalten geltenden Rechts)., dem der Rat diesmal mit 71 : 60 zustimmt.

In Paragraf 30 heisst es jetzt:

"1 In Bürgerrechtssachen kann gegen Beschlüsse der zuständigen kommunalen Stelle beim Regierungsrat und gegen Entscheide des Departements und des Regierungsrats beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Gegen Entscheide des Grossen Rats oder dessen Kommission ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.

2 Bei Beschwerden gegen Entscheide in Bürgerrechtssachen wird die Handhabung des Ermessens nicht geprüft."

Der Rat beschliesst jetzt in erster Lesung das angepasste Gesetz mit vielen Prüfungsaufträgen mit 85 : 47 Stimmen.