
Baubewilligung soll im Aargau künftig 3 statt 2 Jahre gültig sein
Von heute Freitag, 31. Januar, bis am 7. Mai 2025, geht eine Teilrevision des Baugesetzes in die öffentliche Anhörung. Die vorgesehenen Anpassungen setzen verschiedene Aufträge des Grossen Rates um. Insbesondere gibt die Teilrevision die Grundlage für eine medienbruchfreie Abwicklung der baugesetzlichen Verfahren in digitaler Form. Dies teilt die Staatskanzlei Aargau