Schutzstatus S: Aargauer Gemeindeammänner schreiben Brief an Bundesrat - Ruf nach Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren
Die Auswirkungen des Schutzstatus S beschäftigen die Aargauer Gemeinden weiterhin intensiv. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Weiterführung des Schutzstatus bis mindestens März 2027 und dem anschliessenden automatischen Wechsel vieler Schutzbedürftiger in eine Aufenthaltsbewilligung B stehen die Gemeinden vor erheblichen finanziellen, organisatorischen und personellen Herausforderungen. So steht es im jüngsten Newsletter