Schutzstatus S: Aargauer Gemeindeammänner schreiben Brief an Bundesrat - Ruf nach Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren

Schutzstatus S: Aargauer Gemeindeammänner schreiben Brief an Bundesrat - Ruf nach Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren
Auszug aus dem Brief an den Bundesrat. Foto: MKU

Die Auswirkungen des Schutzstatus S beschäftigen die Aargauer Gemeinden weiterhin intensiv. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Weiterführung des Schutzstatus bis mindestens März 2027 und dem anschliessenden automatischen Wechsel vieler Schutzbedürftiger in eine Aufenthaltsbewilligung B stehen die Gemeinden vor erheblichen finanziellen, organisatorischen und personellen Herausforderungen. So steht es im jüngsten Newsletter der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau (GAV).

Insbesondere der Wegfall der Bundesfinanzierung nach fünf Jahren, die Überführung in die ordentliche Sozialhilfe sowie die Auswirkungen auf die kommunale Aufnahmepflicht führten zu einer deutlichen Mehrbelastung, so die GAV. Gleichzeitig blieben zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung und zu den langfristigen Folgen offen. Die GAV setzt sich deshalb seit längerer Zeit aktiv für Verbesserungen ein.

Motion fordert gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Kanton und Gemeinden

Bereits im Dezember 2025 hat sie den Regierungsrat mit einem Schreiben auf die bevorstehenden Herausforderungen aufmerksam gemacht. Im April 2026 folgte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fraktionen die Einreichung einer Motion im Grossen Rat. Diese fordert unter anderem eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Kanton und Gemeinden, Übergangslösungen bei der Aufnahmepflicht sowie die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Gemeinden spürbar zu entlasten. Die detaillierten Forderungen können der entsprechenden Motion entnommen werden.

Erfreulich sei, schreibt die von Gemeindeammann und Grossrat Patrick Gosteli präsidierte GAV weiter, dass der Regierungsrat den Handlungsbedarf anerkennt und die Motion (die auch von Patrick Gosteli mitgetragen wird) mit Erklärung entgegennehmen will. Er unterstütze zentrale Anliegen der Motion und beabsichtige unter anderem, die Gemeinden während fünf Jahren bei den Sozialhilfekosten für Personen mit Aufenthaltsbewilligung B finanziell zu entlasten sowie eine sechsmonatige Übergangsfrist bei der Anrechnung an die kommunale Aufnahmepflicht einzuführen.

Die Überweisung der Motion in dieser Form obliege nun dem Grossen Rat, heisst es weiter. Aufgrund verschiedener Anliegen, die aus den Gemeinden an die GAV herangetragen wurden, sowie aufgrund der Entwicklungen und anstehenden Entscheide auf Bundesebene hat der Vorstand der GAV beschlossen, sich zusätzlich mit einem Appell an den Bund zu wenden. Darin werden die bereits formulierten Anliegen der Gemeinden aufgenommen und auf notwendige Anpassungen beim Schutzstatus S sowie auf eine nachhaltige Entlastung der Gemeinden hingewiesen.

Das sind die konkreten Forderungen der GAV an den Bund (vgl. Originalbrief an den Bundesrat im pdf.):

1. Eine automatische Umwandlung des Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B darf nicht erfolgen, sofern keine ausgewogene Verteilung der finanziellen und organisatorischen Auswirkungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sichergestellt ist.

2. Die Forderung der ZSODK nach einer Anpassung der Asylverordnung 2 und der Übertragung der Kompetenz zur Festlegung der Sozialhilfeleistungen an die Kantone wird unterstützt.

3. Härtefallregelungen sollen erst nach 10 Jahren möglich sein.

4. Parallel dazu sind alle Integrationsbemühungen für diesen Personenkreis zu intensivieren, um bis zum Ende des Schutzstatus eine deutlich höhere Erwerbsquote erreichen zu können. Dazu sind die aktuell geltenden Integrationspauschalen zu erhöhen.

5. Eine allfällige Umwandlung des Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B ist mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren anzukündigen und umzusetzen, damit den zuständigen Stellen auf kantonaler und kommunaler Ebene die notwendige Planungsund Handlungssicherheit in den Bereichen Personal, Organisation und Finanzen gewährleistet werden kann.