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Kanton schlägt vor: Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung sollen in Asylsozialhilfe verbleiben

Eine geplante Gesetzesrevision sieht vor, dass Schutzbedürftige mit Schutzstatus S, die Sozialhilfe beziehen, nach fünf Jahren weiterhin Sozialhilfe nach den Asylansätzen erhalten und nicht in die ordentliche Sozialhilfe überführt werden. Dies teilt die aargauische Staatskanzlei mit. Schutzbedürftige mit Schutzstatus S erhalten nach geltendem Recht (Art. 74 des Asylgesetzes) nach fünf
Mathias Küng
Schutzstatus S: Aargauer Gemeindeammänner schreiben Brief an Bundesrat - Ruf nach Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren

Schutzstatus S: Aargauer Gemeindeammänner schreiben Brief an Bundesrat - Ruf nach Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren

Die Auswirkungen des Schutzstatus S beschäftigen die Aargauer Gemeinden weiterhin intensiv. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Weiterführung des Schutzstatus bis mindestens März 2027 und dem anschliessenden automatischen Wechsel vieler Schutzbedürftiger in eine Aufenthaltsbewilligung B stehen die Gemeinden vor erheblichen finanziellen, organisatorischen und personellen Herausforderungen. So steht es im jüngsten Newsletter
Mathias Küng
FDP will Asylpolitik neu ausrichten und stellt einen Antrag auf Direktbeschluss

FDP will Asylpolitik neu ausrichten und stellt einen Antrag auf Direktbeschluss

"Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Aargau die Bundesversammlung mittels Standesinitiative auf, die gesetzlichen Grundlagen im Asyl- und Ausländerrecht umfassend zu revidieren, sodass die Schweizer Asylpolitik konsequent auf temporären Schutz, konsequente Rückkehr und eine Reduktion missbräuchlicher Gesuche ausgerichtet wird." Dabei sei sicherzustellen, dass
Mathias Küng

Asyl: Soll sich die Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen? - das sagt der Bundesrat dazu

Mit einer Motion will der Aargauer SVP-Nationalrat Christoph Riner (SVP) den Bundesratenbeauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass sich die Schweiz an den von Deutschland, Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen kann. Einer begründet den Vorstoss
Mathias Küng