FDP will Asylpolitik neu ausrichten und stellt einen Antrag auf Direktbeschluss

FDP will Asylpolitik neu ausrichten und stellt einen Antrag auf Direktbeschluss
Sabina Freiermuth, Parteipräsidentin und Sprecherin des Vorstosses. Foto: Michael Küng

"Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Aargau die Bundesversammlung mittels Standesinitiative auf, die gesetzlichen Grundlagen im Asyl- und Ausländerrecht umfassend zu revidieren, sodass die Schweizer Asylpolitik konsequent auf temporären Schutz, konsequente Rückkehr und eine Reduktion missbräuchlicher Gesuche ausgerichtet wird." Dabei sei sicherzustellen, dass schutzbedürftige Personen weiterhin Zugang zum Asylverfahren erhalten und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention, eingehalten werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem heute eingereichten Antrag auf Direktbeschluss (Sprecherin: Sabina Freiermuth).

Die Fraktion begründet dies so: Die Kantone und Gemeinden tragen einen wesentlichen Teil der finanziellen, personellen und infrastrukturellen Folgen der heutigen Asylpolitik. Hohe Gesuchszahlen, lange Verfahren, ein ungenügender Wegweisungsvollzug und die damit einhergehenden steigenden Kosten belasten Unterbringung, Sozialhilfe, Schulen, Gesundheitsversorgung, Integration und Verwaltung. Bleibt die Schweiz beim heutigen Kurs, drohe die Akzeptanz einer humanitären und zugleich glaubwürdigen Asylpolitik in der Bevölkerung zu schwinden, so die Fraktion.

Seit dem 11. Januar 2023 befindet sich der Kanton Aargau im Asylbereich in einer Notlage gemäss § 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG-AG). Per 1. Juni 2026 lebten in unserem Kanton 9'998 Personen aus dem Asylbereich (in Kantons- und Gemeindeunterkünften). Die regulären Familien- und Männerunterkünfte sind fast voll ausgelastet (91 respektive 96 % belegt). Der Kantonale Sozialdienst (KSD) betreibt zurzeit 79 Asylunterkünfte. Die acht unterirdischen Notunterkünfte mit total 1140 Plätzen sind aktuell zu rund 55 % ausgelastet.

Der KSD berechnet basierend auf den Prognosen des SEM laufend Szenarien, wie lange die Kapazitäten bei unterschiedlich hohen Zuweisungszahlen ausreichen. Je nach Entwicklung muss der KSD die Eröffnung einer weiteren Notunterkunft an die Hand nehmen. Ebenfalls sind die Aargauer Gemeinden stark gefordert. Seit Ende Februar 2024 mussten sechs Gemeinden temporär eine Ersatzabgabe nach kantonalem Recht leisten, weil sie die Aufnahmepflicht zumindest vorübergehend nicht erfüllen konnten.

Dänemark hat weniger als ein Zehntel soviel Gesuche wie die Schweiz

Die Überlastung betreffe aber nicht nur die Unterbringungssituatio, heisst es im Vorstoss weiter. Viele Gemeinden mussten auch ihre Sozialdienste personell aufstocken, um die Administration der Sozialhilfefälle zu bewältigen. Dies ist für die Gemeinden mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Im Jahr 2025 verzeichnete die Schweiz insgesamt 25’781 Asylgesuche. Im selben Zeitraum verzeichnete Dänemark 1’959 Gesuche. Auch wenn die Systeme nicht eins zu eins vergleichbar sind, zeigt das dänische Beispiel für die FDP, "dass eine konsequent temporär ausgerichtete und rückkehrorientierte Asylpolitik die Zahl unbegründeter oder missbräuchlicher Gesuche deutlich senken kann".

Schweiz soll sich von Dänemark einiges abschauen

Der Kanton Aargau soll den Bund deshalb auffordern, die erfolgreichen Modelle europäischer Staaten, insbesondere Dänemarks, systematisch auszuwerten und jene Elemente zu übernehmen, die mit der schweizerischen Rechtsordnung und den internationalen Verpflichtungen vereinbar sind. Eine derartige Neuausrichtung müsse Schutz grundsätzlich als temporären Zustand verstehen. Schutzstatus und vorläufige Aufnahme seien regelmässig zu überprüfen; bei einer Verbesserung der Lage im Herkunftsstaat seien Aberkennungs- und Rückkehrverfahren konsequent einzuleiten, fordert die Fraktion.

Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Gesuche rascher behandeln

Gleichzeitig seien offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Gesuche rascher zu behandeln, sichere Herkunfts- und Drittstaaten stärker zu berücksichtigen, Mitwirkungspflichten konsequenter durchzusetzen und Verfahren zu beschleunigen. Auch Sozialleistungen, Familiennachzug und Vollzug sollen Teil einer kohärenten Gesamtstrategie sein. Sozialleistungen im Asylbereich sollen schweizweit stärker vereinheitlicht und auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum ausgerichtet werden; Eigenverantwortung, Erwerbstätigkeit und Rückkehrbereitschaft seien zu fördern.

Beim Familiennachzug brauche es klare Voraussetzungen bezüglich Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, Wohnraum und Integrationsbereitschaft. Rückkehr und Vollzug seien durch zentrale Ausreisezentren, eine konsequentere Nutzung der ausländerrechtlichen Administrativhaft und eine aktivere Migrationsdiplomatie gegenüber nicht kooperierenden Herkunftsund Transitstaaten durchzusetzen.

Kein Rückübernahmeabkommen - weniger oder keine Entwicklungshilfe mehr

Beispielsweise sind Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit gegenüber Staaten zu kürzen resp. einzustellen, die sich weigern, mit der Schweiz ein Rücknahmeabkommen für abgewiesene Asylbewerber abzuschliessen. Die Standesinitiative ziele nicht darauf ab, das Asylrecht pauschal einzuschränken, schreibt die Fraktion weiter. Jede Person solle weiterhin ein Gesuch stellen können. Wer Schutz braucht, soll Schutz erhalten. "Wer jedoch keinen Schutzbedarf hat oder zur Ausreise verpflichtet ist, soll die Schweiz rasch und konsequent wieder verlassen müssen. Nur so lassen sich Kantone und Gemeinden entlasten und die langfristige Akzeptanz der Asyl- und Migrationspolitik sichern", heisst es im Vorstoss abschliessend.