Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Firmen? - Rat erteilt Regierung einen Auftrag dazu

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Firmen? - Rat erteilt Regierung einen Auftrag dazu
Adrian Schoop (FDP) vertritt die Motion der Fraktionen von SVP, FDP, Mitte und glp. Foto: Michael Küng

Nun kommen Geschäfte des Finanzdepartements (DFR) an die Reihe, Finanzdirektor Markus Dieth ist jetzt im Saal.

Als erstes geht es um eine Motion der Fraktionen der FDP (Sprecher Adrian Schoop, Baden), SVP, Mitte und GLP betreffend Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen.

Das verlangt die Motion: "Der Regierungsrat wird beauftragt, die steuerlichen Regeln so anzupassen, dass betriebsinterne Unternehmensnachfolgen (Firmenkauf durch Mitarbeiter) gegenüber Unternehmenskäufen durch Dritte nicht mehr benachteiligt werden. Die steuerlichen Regeln über Mitarbeiterbeteiligungen1 dürfen auf Unternehmensnachfolgen durch Mitarbeiter keine Anwendung mehr finden. Der zwischen dem Verkäufer und dem Mitarbeiter vereinbarte Preis für das veräusserte Unternehmen ist steuerlich anzuerkennen. Ausnahmen: Wenn eine (teilweise) Schenkung vorliegt oder der neue Eigentümer seine Beteiligung innert 5 Jahren verkauft; dann darf ein Gewinn aus dem Verkauf nachträglich besteuert werden. Die angepassten Regeln sind auch auf alle noch hängigen Fälle anzuwenden."

Regierung will Vorstoss nur als Postulat prüfen

Der Regierungsrat erklärt sich zur Prüfung des Anliegens bereit, aber lediglich als Postulat. Die Motionäre halten jedoch an der rechtsform ihres Vorstosses fest.

Adrian Schoop begründet den Vorstoss im Plenum jetzt so:

99,81 % aller Betriebe im Kanton Aargau sind KMU. Das sind 47.000 Betriebe. Und um noch zwei weitere Zahlen zu nennen: Das ist wirklich sehr eindrücklich, was unsere KMU anbelangt, rund 82 % der Beschäftigten in unserem Kanton arbeiten in einem KMU. Schützen wir unsere KMU oder anders gesagt, legen wir ihnen nicht unnötig Steine in den Weg. Kümmern wir uns um unsere KMU.

"Unfaire Praxis bei Familienunternehmen

und deren Nachfolgeregelungen"

Ich habe das Gefühl, in der Politik diskutieren wir häufig über Start-ups, die Neugründung von Unternehmen. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Wir müssen uns aber auch um bestehende KMU kümmern und schauen, dass sie unter anderem gut in die nächste Generation übergehen können. Es ist wichtig, dass wir uns um sie kümmern oder zumindest keine Steine in den Weg legen. Was die Nachfolgeregelungen bei KMU anbelangt, da legen wir ihnen tatsächlich Steine in den Weg. Konkret haben wir bei Familienunternehmen und deren Nachfolgeregelungen in unserem Kanton eine unfaire Praxis. Wir haben bei Nachfolgeregelungen von Familienunternehmen eine unfaire Praxis.

Um was geht es? Das möchte ich Ihnen jetzt innerhalb von ein paar Minuten erläutern und Ihnen auch sagen, wieso wir an der Motion festhalten.Wenn im Kanton Aargau ein Familienunternehmen an einen Mitarbeiter, an eine Mitarbeiterin verkauft, wird somit diese Transaktion gegenüber dem Verkauf an eine unternehmensfremde Person benachteiligt.

Machen wir ein Beispiel: Nehmen wir mal Meister Hans, der seine Firma an einen langjährigen Mitarbeiter verkauft. In diesem Fall wendet das Steueramt die Regel für die sogenannten Mitarbeiterbeteiligungen an und erkennt den Kaufpreis nicht als Verkehrswert. Das Steueramt liegt dann aufgrund oder anhand der sogenannten Praktikermethode eine eigenständige Bewertung vor. Diese fällt in der Regel höher aus als der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Preis. Und wenn dieser Preis dann der vom Steueramt definierte Preis höher ausfällt – das ist jetzt etwas technisch, aber das ist eine Tatsache, da gibt es viele Fälle – wenn dieses Delta, wenn da ein Delta besteht, wird das voll als Einkommen besteuert.

Es gibt Fälle, wo ein Käufer eines KMU, ein mutiger Mitarbeiter, kann man sagen, der gesagt hat, ich gehe das Risiko ein, ein KMU zu kaufen, hat einen Kaufpreis definiert und plötzlich kommt das Steueramt und sagt, dieser Preis war zu tief und versteuert dann das Delta. Und jetzt kommt eben die Ungerechtigkeit. Wäre diese Transaktion so aufgebaut gewesen, dass nicht ein Mitarbeiter das Unternehmen gekauft hätte, sondern ein unternehmensfremder Dritter, so wäre der Kaufpreis automatisch als Verkehrswert akzeptiert worden. Es hätte keine Steuerfolgen gegeben. Das heißt also, dass diese Motion dort ansetzt, wo andere Kantone seit Langem angesetzt haben.

Ich kann das nachher auch noch erläutern, welche. Das sind wir fordern eine klare Unterscheidung zwischen Mitarbeiterbeteiligungen und einer Unternehmensnachfolge. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist Teil der Entlohnung von Mitarbeitern. Diese werden häufig zu einem unter dem Marktpreis definierten Wert von einem Mitarbeiter abgegeben, um Mitarbeiter beispielsweise an die Unternehmung zu binden.Eine Nachfolgeregelung ist hingegen eine unternehmerische Investition.

Der Unternehmer, ich habe es gesagt, übernimmt ein Risiko, übernimmt ein Unternehmen ganz oder teilweise und damit auch alle verbundenen Verpflichtungen. Die Übernahme folgt zu einem zwischen den Parteien verhandelten Preis und es handelt sich um eine wesentliche Beteiligung. Der Käufer finanziert den Erwerb häufig über Kredite.

Also es geht hier nicht um eine Bindung eines Mitarbeiters. Nein, es geht um eine Transaktion, den Kauf einer Firma. Die Motion fordert also, dass die steuerlichen Regelungen über Mitarbeiterbeteiligungen auf Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter keine Anwendung mehr finden. Der zwischen den Parteien vereinbarte Kaufpreis sei vom Steuerbehörde zu akzeptieren. Ich meine, es ist klar: Wenn ein Familienunternehmen sein KMU an einen Mitarbeiter verkauft, dann will er doch seinen Preis noch optimieren.Ich kann mir nicht vorstellen, das zeigt auch die Praxis, dass da Schenkungen stattfinden. Es handelt sich ja nicht um eine Transaktion an einen Sohn oder eine Tochter. Nein, es ist ein Mitarbeiter, der dieses Unternehmen kauft. Wieso soll der steuerlich anders behandelt werden als ein Dritter, als ein unternehmensfremder Dritter? Das können wir nicht verstehen.

Und nochmals: Wenn jemand den Mut aufweist, eine Firma zu kaufen, ein Mitarbeiter den Mut aufweist, eine Firma zu kaufen, dann müssen wir diese Risiken von latenten Steuern und unter Umständen hohen Steuern eliminieren.Das ist im Interesse einer starken Aargauer Wirtschaft und eines starken Werkplatzes des Kantons Aargau.

Andere Kantone haben dies bereits erkannt. Sie haben diese Praxis nicht, so wie wir sie im Aargau haben, St. Gallen, Luzern, Bern, Schwyz, Zürich, Zug, Tessin, Thurgau, Glarus und Nidwalden haben das nicht. In der Fachliteratur ist das übrigens auch nicht bestritten. Wahrscheinlich wird ein Finanzdirektor nachher auf das Bundesgericht zu sprechen kommen. Da will ich auch bereits widersprechen und sagen: Es gibt kein Bundesgerichtsurteil, das das so sagt. Es gibt zwar eines, das sich mit Mitarbeiterbeteiligungen befasst, dort ging es aber von Anfang an um die Höhe einer Mitarbeiterbeteiligung und in keinem Fall um eine Nachfolgeregelung.

Auch hat das Steueramt des Kantons Aargau dieses Thema aufgegriffen, auch schon bereits rund um diese Motion. Für uns geht die Lösung jedoch zu wenig weit.Das Ganze kommt nur unter Anwendung sehr harter Voraussetzungen zum Zuge. Es gibt eine Sperrfrist unter anderem von über zehn Jahren. Also die Lösung, die der Kanton Aargau präsentiert hat, ist eine der restriktivsten schweizweit.

Aus diesem Grund nochmals: Machen wir keine Unterscheidung bei Nachfolgeregelungen zwischen Mitarbeitenden und unternehmensfremden Dritten. Der Kaufpreis sei in jedem Fall zu akzeptieren.Machen wir das, um auch mit anderen Kantonen mitzuhalten. Nehmen wir den KMU diese Ängste weg, schauen wir, dass unternehmerisches Handwerk fortgesetzt werden kann, gerade dann, wenn sich ein Mitarbeiter bereit erklärt zu investieren und ein Lebenswerk weiterzuführen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für die Unterstützung.

Ergänzend zu Adrian Schoop sprechen dazu Rita Brem (Mitte), Andy Steinacher (SVP) und Dominik Gresch (GLP) für den Vorstoss als Motion.

Grüne wollen Anliegen prüfen lassen

Für die Grünen spricht Andreas Fischer Bargetzi. Er sagt, wenn zwei sich streiten, rauche bei ihm als dritte der Kopf. Er vermöge nicht zu sagen, wer hier recht habe. Es sei natürlich zu begrüssen, wenn Mitarbeitende eine Firma übernehmen. Die Grünen plädieren für ein Postulat.

SP lehnt den Vorstoss einstimmig ab

Mia Jenni sagt für die SP, ihre Fraktion könne der Motion nicht folgen. Es gebe heute schon viele Möglichkeiten, etwa nicht existente Erbschaftssteurern in der engeren Familie, oder die enormen Vermögensunterschiede. Nun wolle die Motion "weiter denen geben, die schon haben", so Jenni. Das lehnt die SP ab.

Das sagt der Finanzdirektor

Als letzter spricht Finanzdirektor Markus Dieth. Er sagt:

"Was zur vorliegenden Motion ausführlich dargelegt wird, ist die gegenwärtige Praxis des kantonalen Steueramts, rechtskonform und auch rechtgleich. Nichtsdestotrotz haben wir Sie aber gehört und erachten das grundsätzliche Anliegen der Motion als gerechtfertigt. Das kantonale Steueramt hat in der Zwischenzeit überprüft, ob auch andere Praxen für die steuerliche Beurteilung von Unternehmensnachfolgen gesetzeskonform wären und rechtgleich angewendet werden könnten.

Bei dieser Überprüfung waren wir aber nicht komplett frei, sondern mussten die gesetzlichen Einschränkungen und Gerichtsentscheide beachten. In diesem Sinne steht der Regierungsrat dem Anliegen der Motion grundsätzlich offen gegenüber. Grund der gesetzlichen Grundlagen und Bundesgerichtsentscheiden ist der Vorschluss als Motion jedoch so nicht umsetzbar, kann aber als Postulat entgegengenommen werden und in seiner Stoßrichtung auch umgesetzt werden.

Die Motion hat ja folgende Anpassungen im Fokus: Es soll eine privilegierte Behandlung bei Nachfolgeregelungen gelten. Insbesondere solle im Zeitpunkt des Erwerbs keine Einkommensteuer mehr anfallen. Unsere neue Praxis erfüllt dies. Von einer Nachfolge müsste eine Beteiligung von mindestens 20 % ausgegangen werden. Unsere neue Praxis verlangt über 50 %, da nur bei einer effektiven Kontrolle über die Firma gemäß Rechtsprechung von einer Nachfolge gesprochen werden kann.

Das Verwaltungsgericht bestätigte in einem Urteil am 17. Oktober 2018, bestätigt vom Bundesgericht am 7. April 2020, eine Besteuerung nach den Regeln der Minderheitsaktien, der Mitarbeiteraktien bei einem Erwerb von 50 % der Aktien des Arbeitgebers. Bei einem Verkauf innerhalb von fünf Jahren bei einer Nachfolge rechtfertige sich eine Besteuerung der Differenz zwischen dem Verkauf- und Erwerbspreis.

Dies eine weitere Forderung. Unsere neue Praxis sieht ebenfalls diese Besteuerung vor und wir besteuern jedoch einen Verkauf innerhalb der nächsten zehn Jahre und nicht nur fünf Jahre. Exkurs: Zukünftige Rechtsprechung, geschätzte Damen und Herren. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die archäischen Gerichte unsere neue Praxis, welche gemäß unserer Auslegung sehr wirtschaftsfreundlich ist, stützen wird.Die neue entwickelte Praxis beinhaltet eine privilegierte Behandlung bei Nachfolgeregelungen. Somit fallen insbesondere im Zeitpunkt des Erwerbs keine Einkommensteuern mehr an, falls es sich um eine Nachfolgeregelung im geltenden Recht handelt.

Eine Kommunikation vom kantonalen Steueramt zur neuen Praxis erfolgte bereits im Rahmen des Steuertags am 26. November und 2. Dezember. Hier haben verschiedene Steuerberater, Treuhänder, Rechtsberater, Unternehmensvertreter, Vertreter der Gemeindesteuerämter und Mitarbeiter des kantonalen Steueramts teilgenommen. Die Änderung wurde grundsätzlich begrüßt und wohlwollend aufgenommen.

Wir bitten Sie aber dennoch, überweisen wir als Postulat, dass wir das so weiterführen können in diesem Sinne mit dieser Stoßrichtung. Auf jeden Fall werden wir oder müssen wir, auch wenn Sie es nun als Motion überweisen würden, müssen wir uns an das geltende Recht und die aktuelle Rechtsprechung halten, diese beachten und das wollen Sie ja als Großräte sicher auch. Besten Dank.

Nun ist der Rat abstimmungsreif. Wie erwartet stimmt er dem Vorstoss klar zu, und überweist ihn mit 97 : 29 Stimmen in der verbindlichen Form als Motion.