Grosser Rat tritt auf Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ein - SP und Grüne wollten nicht darauf eintreten

Grosser Rat tritt auf Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ein - SP und Grüne wollten nicht darauf eintreten
Zuständig für das Dossier: Volkswirtschaftsdirektor Dieter Egli. Foto: Michael Küng

Das kantonale Einbürgerungsrecht regelt die Einbürgerung von ausländischen Personen basierend auf den bundesrechtlichen Vorschriften. Das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll aufgrund diverser parlamentarischer Vorstösse zum kantonalen Einbürgerungsrecht überprüft und angepasst werden.

Zwei vom Grossen Rat überwiesene Motionen sind der Anlass, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat Änderungen zum KBüG zu unterbreiten hat. Gleichzeitig wird auch die Umsetzung weiterer Vorstösse in der Botschaft behandelt. Zusätzlich sollen die Anpassungen des kantonalen Rechts, welche sich aufgrund des seit dem 1. Januar 2018 geltenden totalrevidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht ergeben haben, vorgenommen werden. Die mit Botschaft vom 25. Januar 2017 bereits vorgeschlagene Anpassung der Beschwerdeinstanz in § 30 KBüG – für Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden soll das Verwaltungsgericht und nicht mehr der Regierungsrat zuständig sein – unterbreitet der Regierungsrat aufgrund der damaligen Zustimmung des Grossen Rats in erster Beratung erneut.

Die damals vorgesehenen Änderungen des KBüG scheiterten erst aufgrund der Ablehnung in der Gesamtabstimmung. Die (22.305) Motion Harry Lütolf, Mitte, Wohlen (Sprecher) (…), vom 8. November 2022 betreffend Änderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zur künftigen Vermeidung von stossenden Einbürgerungen verlangt eine Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen im Bereich des strafrechtlichen Leumunds und enthält einen ausformulierten Normtext für einen künftigen § 8 KBüG.

Zu dieser Bestimmung wurden drei Varianten der Anhörung unterstellt. Der Normtext der Motion (Variante 1 des Anhörungsberichts) erscheint sowohl verfassungsrechtlich als auch, aufgrund der verlangten zusätzlichen Abklärungen durch zahlreiche Amtsstellen in der ganzen Schweiz, aus praktischen Gründen nicht umsetzbar. Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden begrüsste lautvregierungsrätlicher Botschaft den im Anhörungsbericht als Variante 2 ausgewiesenen Lösungsvorschlag. Diese Variante berücksichtigt demnach sowohl die Verschärfungen der Einbürgerungsvoraussetzungen im Sinne der Motion, soweit sie rechtmässig erscheinen, als auch die sich aufgrund des geänderten Bundesrechts aufdrängenden Anpassungen des kantonalen Rechts.

Der Regierungsrat unterbreitet nun dem Grossen Rat den Normentwurf des § 8 KBüG, welcher der geforderten Umsetzung der Motion mit einer sinngemässen Bestimmung entspricht, zur Beratung und Beschlussfassung. Aufgrund der Motion Christoph Riner, SVP, Zeihen (Sprecher) (…), vom 17. Januar 2023 betreffend "Gute Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung" werden in einem neuen § 5a KBüG die bisher vorausgesetzten Sprachkenntnisse gegenüber dem Bundesrecht und dem bisherigen Recht des Kantons Aargau erweitert. Ferner schlägt der Regierungsrat unter Einbezug von parlamentarischen Vorstössen, welche Überprüfungen von Ungereimtheiten des geltenden Rechts verlangen, verschiedene Anpassungen von Normen des KBüG an das Bundesrecht und die gefestigte Rechtsprechung von Bundes- und Verwaltungsgericht vor.

Die als Postulat überwiesene (23.122) Motion Lea Schmidmeister, SP, Wettingen (Sprecherin) (…), vom 25. April 2023 betreffend Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts verlangt die Überprüfung der bisherigen Zuständigkeit des Grossen Rats beziehungsweise dessen Einbürgerungskommission für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Entsprechend wurde für die Anhörung eine Übertragung dieser Zuständigkeit an das zuständige Departement vorgeschlagen, welches bereits heute die gesamte Vorbereitung für die Beschlussfassung des Grossen Rats erledigt. Diese Zuständigkeitsänderung würde eine dem obligatorischen Referendum unterstehende Verfassungsänderung sowie verschiedene kleinere Anpassungen des KBüG bedingen.

Die Auswertung der Anhörung hat ergeben, dass eine Änderung der Zuständigkeit trotz zahlenmässig grosser Zustimmung der Vernehmlassenden im Parlament kaum erfolgreich sein würde. Auf die Unterbreitung einer Änderung der Kantonsverfassung und des KBüG zur Beratung durch den Grossen Rat wird folglich verzichtet. Dem Grossen Rat wird entsprechend Bericht zur Kenntnisnahme erstattet sowie die Abschreibung des Postulats beantragt. Die Umsetzung der Änderungen des KBüG ist frühestens auf den 1. Juli 2027 realisierbar.

Rechts und links weit voneinander entfernt

In der Debatte zeicgen sich rasch die bestehenden Fronten zwischen rechts und links. Während Barbara Borer-Mathys (SVP) darlegt, für sie sei die Einbürgerung das REnde eines gelungenen Integrationsprozesses, droht Julia Rahel Grieder für die Grünen bereits mit dem Behördenreferendum, wenn die Hürden für die Einbürgerung so wie absehbar beschlossen werden. Für die Linke ist eine Einbüregerung ein Verwaltungsakt, wie Lucia Lanz sagt. Auch für die SP gehen die vorgeschlagenen Bestimmungen viel zu weit.

Die SP beantragt Nichteintreten, der Rat tritt jedoch mit deutlichem Mehr gegen Stimmen von SP und Grünen auf die Vorlage ein.

Nun geht es also um die Ddetaildebatte.