Nach Kommissionsberatung: bleibt es doch bei Gemeindeammann und Landammann?
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) lehnt den Antrag des Regierungsrats ab, die Organbezeichnungen in der Kantonsverfassung (KV) zu ändern: Es soll weiterhin "Landammann", "Landstatthalter" und "Gemeindeammann" heissen. Diese historischen Begriffe werden als schützenswert erachtet. Dies teilt der Parlamentsdienst mit.
Damit zeichnet sich ab,