Massenzustrom-Richtlinien der EU: Hat baldiger EU-Entscheid Auswirkungen auf die Schweiz?

In einer weiteren einfachen Anfrage verwies Martina Bircher (SVP/AG) Ddarauf, dass der Bundesrat immer wieder argumentiert habe, dass er den Schutzstatus S in Anlehnung an die Massenzustrom-Richtlinien der EU „halten“ müsse und „Alleingänge“ nicht zielführend seien. Bekanntlich können die Massenzustrom-Richtlinien der EU nur 3 Jahre gelten und laufen im Frühjahr 2025 aus, so Bircher.

Nun wollte sie wissen: "Wie wird die Schweiz auf die Beendigung der Massenzustrom-Richtlinie im Frühjahr 2025 bezüglich Schutzstatus S reagieren?
Hat dieser EU-Entscheid Auswirkungen auf die Schweiz?"

Darauf antwortete wiederum Bundesrat Beat Jans, dass die Diskussionen auf EU-Ebene zur Zukunft des temporären Schutzes nach dem 4. März 2025 laufen. Die EU-Kommission habe angekündigt, den EU-Mitgliedstaaten im Juni einen Vorschlag für eine Verlängerung des temporären Schutzes zu präsentieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden sich voraussichtlich im Juni noch damit befassen. Der Bundesrat werde voraussichtlich nach den Sommerferien über das weitere Vorgehen zum Status S entscheiden. Jans: "Dabei wird er wie bisher die Entscheide auf EU-Ebene in seine Überlegungen mit einbeziehen."

Daraufhin bohrte Martina Bircher nach, wenn die EU davon ausgehe, "dass sie jetzt ein Bleiberecht für die Ukrainer gewährt, würde dann die Schweiz unter Umständen mitziehen, sodass der S-Status somit nicht mehr rückkehrorientiert wäre?"

Das konnte Bundesrat Beat Jans so nicht bestätigen. Der Bundesrat habe sich dazu noch nicht geäussert.