Grossratskommission für zeitgemässeres Personalrecht

Zur Umsetzung seiner im Jahr 2020 beschlossenen Fachstrategie Human Resources beantragt der Regierungsrat diverse Änderungen des kantonalen Personalrechts. Ziel ist eine zeitgemässe Grundlage, die sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen berücksichtigt. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat die Vorschläge des Regierungsrats an drei Sitzungen beraten und ihnen – mit kleineren Änderungen – einstimmig zugestimmt. Dies teilt die Kommission mit.

Der Regierungsrat will mit gezielten Anpassungen des Personalgesetzes ein zeitgemässes kantonales Personalrecht erreichen. Dazu gehören laut Mitteilung unter anderem die Angleichung der Anstellungsverhältnisse von befristet und unbefristet angestellten Mitarbeitenden, mehr Transparenz und Verbindlichkeit bei Stundenlohnverträgen sowie der Schutz für Mitarbeitende bei der Meldung von Missständen. Weitere Themen, die der Regierungsrat neu regeln möchte, sind die Sicherstellung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall sowie die Regelungen und Instrumente für die Anpassung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen.

Mehr Flexibilität bei der Dauer der Probezeit

Gemäss Vorschlag des Regierungsrats soll die Probezeit für neue Mitarbeitende des Kantons künftig einen Monat betragen, wobei auch eine längere Dauer bis maximal drei Monate vereinbart werden kann. Die Mitglieder der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) halten eine einmonatige Probezeit jedoch für zu kurz und beantragen dem Grossen Rat, die reguläre Probezeit im Arbeitsgesetz auf drei Monate festzusetzen. Diese Dauer soll durch Vereinbarung zwischen neuen Mitarbeitenden und der Anstellungsbehörde allenfalls um bis zu zwei Monate verkürzt oder auch auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Weiterarbeit im Pensionsalter

Der Regierungsrat schlägt vor, dass es für kantonale Mitarbeitende nach Erreichen des Pensionsalters möglich sein soll, in einem befristeten Arbeitsverhältnis weiter für den Kanton zu arbeiten, sofern dies im Interesse beider Seiten liegt. Nach dem Willen der AVW-Mitglieder soll der Regierungsrat beauftragt werden zu prüfen, ob Sonderbestimmungen – beispielsweise Stundenlohnverträge – für die Weiterbeschäftigung von pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sinnvoll sein könnten.

Die Kommission AVW beantragt zudem eine redaktionelle Änderung im Bereich des Datenschutzes. Davon abgesehen sind die Kommissionsmitglieder mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden und stimmen der Vorlage einstimmig zu.

Das Geschäft wird voraussichtlich im August 2026 im Grossen Rat behandelt.