Grosser Rat: Arztpraxen wollen auch Medikamente verkaufen - Regierung befürchtet, am Schluss würden nebst Hausärzten auch Apotheken fehlen
Morgen Dienstag geht es im Grossen Rat um einige sehr gewichtige Themen: etwa um den Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler, um die Frage wer künftig die rasch steigenden Kosten für die Pflegeversorgung bezahlt, ob eine Impfpflicht im Aargau verboten werden soll, um die Frage wie Gemeinden entlastet werden sollen wenn für ukrainische Flüchtlinge der Status S aufgehoben wird.
Neuauflage des "Pillenkriegs"
Besonders viel zu reden geben dürfte ein weiteres Thema, nämlich die Wiederkehr des "Pillenkriegs" zwischen Ärzten und Apothekern. Wir erinnern uns: im Jahr 2013 hatten der Grosse Rat und danach das Volk an der Urne über zwei Initiativen von Ärzte- bzw. Apothekerverband zu entscheiden. Die Apotheker entschieden diese Ausmarchung damals in einem sehr intensiven Abstimmungskampf klar für sich.
Auslöser für die erneute Debatte ist eine von Grossrätinnen und Grossräten aus allen Fraktionen eingereichte Motion, Sprecher ist Hans-Peter Budmiger (GLP). Er und Mitkämpfer hatten schon 2021 eine Motion eingereicht, um das Selbstdispenstionsverbot für Ärzte aufzuheben, diese dann aber zurückgezogen. Jetzt nehmen die Befürworter der ärztlichen Medikamentenabgabe einen Neuanlauf.
Mit einer Motion verlangen sie folgendes: "Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesundheitsgesetz (GesG) so anzupassen, dass es Ärztinnen und Ärzten der Grundversorgung erlaubt ist, Medikamente abzugeben, und damit das bestehende Selbstdispensationsverbot in dieser Form aufzuheben. Unter Grundversorgung sind Ärztinnen und Ärzte zu verstehen, die ihr Pensum überwiegend in den Fachrichtungen Allgemeine Innere Medizin, Praktischer Arzt, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychiatrie ausüben."
Patientinnen und Patienten haben im Kanton Aargau keine freie Wahl
Die Motionäre begründen ihr Anliegen so: Patientinnen und Patienten haben im Kanton Aargau keine freie Wahl, ob sie ihre benötigten Medikamente direkt bei ihrem behandelnden Arzt, ihrer behandelnden Ärztin oder in einer Apotheke beziehen wollen. "Sie werden stattdessen von Gesetzes wegen genötigt", heisst es im Vorstoss, "immer eine Apotheke aufzusuchen, selbst wenn sie nach erfolgter ärztlicher Konsultation diesen Umweg nicht in Kauf nehmen möchten. Ausnahmen gelten bei Notfällen oder wenn sich die nächste Apotheke sehr weit entfernt befindet."
Die Rahmenbedingungen hätten sich seit dem Volksentscheid von 2013 klar verändert, argumentieren die Motionäre. Während alle Nachbarkantone die Selbstdispensation der Grundversorgung kennen, schreiben sie in der Motion, "bleibt der Kanton Aargau weiterhin ein Sonderfall. Der Aargau schliesst sich dadurch faktisch selber vom Wettbewerb aus, denn vor allem diejenigen Ärztinnen und Ärzte, welche wir am dringendsten brauchen, erfahren einen massiven finanziellen Nachteil und entscheiden sich aus diesem Grund für einen anderen Kanton und gegen eine Tätigkeit im Kanton Aargau".
Hausarztdichte unter 0,57 pro 1000 Einwohner
Dies habe gravierende Folgen: Die Hausärztedichte im Kanton Aargau lag 2021 unter 0,57 pro 1000 Einwohner, im Freiamt und weiteren Versorgungsräumen sogar bei weniger als 0,4. Die OECD empfehle mindestens 1,0 pro 1000 Einwohner. Wie jüngst in der Aargauer Zeitung am Beispiel Jonen aufgezeigt, verlassen Hausärzte den Kanton oder planen dies, weil die Bedingungen unattraktiv (bzw. in nächster Nähe ausserhalb des Kantons Aargau deutlich besser) sind, heisst es in der Motion weiter, und: "Ärztinnen und Ärzte, welche eine neue Praxis eröffnen wollen, entscheiden sich von Anfang an für einen anderen Kanton."
Regierung lehnt Wechsel ab - 18 Ärzte haben eine Sonderbewilligung
Die Regierung empfiehlt den Vorstoss (wie schon denjenigen von 2021) zur Ablehnung. Sie verweistt darauf, dass vereinzelt die Selbstdispensation im Kanton Aargau bereits heute erlaubt ist, wenn keine Apotheke innert einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Zurzeit verfügen im Kanton Aargau 18 Ärztinnen und Ärzte über eine Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke.
Das im Aargau mit Ausnahmen geltende Selbstdispensationsverbot habe zum Zweck, schreibt sie, "die gute Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dies ist möglich auch dank einem ausreichend dichten Netz von öffentlichen Apotheken. Es gibt knapp 130 öffentliche Apotheken im Kanton als erste Anlaufstellen mit langen Öffnungszeiten, die auch am Samstag und teilweise sogar am Sonntag geöffnet sind. Im ganzen Kanton seien dank dem Notfalldienst jeweils mehrere Apotheken während 24 Stunden erreichbar.
Regierung nicht sicher, ob Selbstdispensation wirklich mehr Ärzte brächte
Für den Regierungsrat ist nicht gesichert, dass die Erlaubnis zur Selbstdispensation im Aargau einen wesentlichen Beitrag dazu leisten würde, dass sich mehr Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton niederlassen. Möglicherweise gelinge es in Einzelfällen – insbesondere in Gemeinden nahe Kantonen mit Selbstdispensation – einfacher, Hausärztinnen und Hausärzte zu finden. Auch in Kantonen mit erlaubter Selbstdispensation mangele es jedoch an Ärztinnen und Ärzten in der Grundversorgung.
Die Einführung der Selbstdispensation würde die gute Versorgung durch öffentliche Apotheken besonders in der Peripherie gefährden, wo heute schon öfter Hausärztinnen und Hausärzte fehlen und auch weniger Apotheken bestehen, chreibt die Regierung weiter. In den Kantonen Basel-Land, Luzern und Solothurn zusammen gebe es weniger öffentliche Apotheken als im Kanton Aargau heute. Zudem böten die Apotheken in Kantonen mit Selbstdispensation in der Regel höchstens einen eingeschränkten Notfalldienst an. In gewissen Kantonen bestehe nachts kein Notfalldienst durch öffentliche Apotheken. Am Ende, so das Fazit des Regierungsrat, "würden nicht nur die Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, sondern auch die Apotheken. Das erschwert der Bevölkerung den einfachen Zugang zu einer kostengünstigen mediznischen Versorgung".
Apotheker: würde die Grundversorgung schwächen
Die Aargauer Apothekerinnen und Apotheker wehren sich - wie schon 2013 - massiv gegen den Vorstoss, der etlichen von ihnen "ans Lebendige" ginge. Der Hausärztemangel, der jetzt schon besteht und sich in nächster Zukunft noch akzentuieren werde, beschäftige auch die Apothekerinnen und Apotheker, sagen sie dazu. Das ideale Versorgungssystem sei integriert und beruhe auf der Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen. Die Patientinnen und Patienten stünden im Mittelpunkt. "Unter dem Vorwand, mittels eines Quick-Wins den Hausarztberuf im Aargau attraktiver zu machen, will sie durch den Verkauf von Medikamenten in grundversorgenden Arztpraxen einen zusätzlichen finanziellen Anreiz setzen", heisst es in einem Apotheker-Argumentarium.
Aus einer Gesamtschau, und nicht nur aus Apothekensicht, sei dies nicht zielführend, sondern werde die Grundversorgung im Aargau schwächen. Erstens bevorzugten Ärztinnen und Ärzte Städte und Gemeinschaftspraxen. Sämtliche Studien zeigten, dass die Ärztedichte in der Schweiz auf dem Land kleiner ist als in den grossen Städten. Ärztinnen und Ärzte möchten keine Einzelpraxen mehr betreiben, schreiben die Apotheker, "sondern bevorzugen zentral gelegene Gruppenpraxen und arbeiten grossmehrheitlich Teilzeit".
Aargau hat flächendeckende Apotheken-Versorgung
Der Aargau verfüge über eine flächendeckende Versorgung durch Apotheken im ganzen Kanton, ergänzt durch drei 24h-Notfallapotheken und einige selbstdispensierende Arztpraxen in ländlichen Gemeinden, atgumentieren die Apotheken weiter. Im Vergleich zu den Kantonen Luzern und Solothurn, welche den Medikamentenverkauf durch Arztpraxen erlauben (Selbstdispensation), stehe der Bevölkerung im Kanton Aargau sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Gebieten eine einfach erreichbare Arzneimittelversorgung sowie die spezialisierte Fachberatung durch Apotheken zur Verfügung.
Bei Selbsdispensation wären Apotheken in der Peripherie gefährdet
Durch die konsequente Trennung von Verschreibung und Abgabe von Medikamenten profitiere die Bevölkerung von einer wohnortnahen Versorgung durch Apotheken. Es sei davon auszugehen, dass sich das Apothekennetz mit Einführung des Medikamentenverkaufs durch Hausärztinnen und Hausärzte an das der Kantone Solothurn und Luzern angleicht und insbesondere die einfache Versorgung bis in die Peripherie nicht erhalten werden kann.
Und so werben die Apotheker für ihr Angebot:
- Erste Anlaufstelle: Apotheken sind ohne Termin erreichbar, bieten lange Öffnungszeiten und einen Notfalldienst. Dadurch können sie Hausarztpraxen und Spitäler bei Bagatellerkrankungen und einfachen Gesundheitsfragen entlasten.
- Versorgung trotz Hausärztemangel: Gerade weil der Hausärztemangel in ländlichen Regionen besteht, übernehme das flächendeckende Apothekennetz eine wichtige Stabilisierungsfunktion. Eine Schwächung dieses Netzes würde die wohnortsnahe Versorgung verschlechtern.
- Abend-, Wochenend- und Randzeiten: Eine geringere Apothekendichte erschwere insbesondere in ländlichen Regionen den Zugang zu Selbstmedikation und Präventionsangeboten ausserhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen.
Selbsdispensation: eine Schweizer Besonderheit
Die Frage, ob und in welchem Umfang die ärztliche Arzneimittelabgabe (Selbstdispensation) gestattet sein soll, ist in der Schweiz seit langem politisch umstritten. Die Regelung der Arzneimittelabgabe liegt heute gemäss dem Bundesgerichtsurteil vom 23. September 2011 (BGE 2C_53/2009) bei den Kantonen und wird jeweils durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Während sie in den Westschweizer Kantonen, dem Tessin und den Kantonen Basel-Stadt sowie Aargau nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, ist sie in vielen Deutschschweizer Kantonen weit verbreitet. Dies erläutert die Aargauer Regierung in Beantwortung der oben dargelegten Motion.
Die Kantone Bern und Graubünden kennen demnach eine Mischform. Im Ausland kommt die Selbstdispensation kaum vor. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) lehnen sie ab und haben laut Regierungsnatwort auch die Schweiz bereits darauf hingewiesen, dass dies ein Missstand sei, der gegen die kostenwirksame Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln spreche. Das Selbstdispensationsverbot besteht im Kanton Aargau seit mehr als 100 Jahren. Bereits im altem Gesundheitsgesetz (GesG) vom 28. November 1919 war das Verbot der Abgabe von Arzneimitteln durch die Ärzteschaft (Selbstdispensationsverbot) verankert. Auch das derzeitige GesG vom 20. Januar 2009 hält an diesem Verbot grundsätzlich fest.