Good news: fünf Parteien vereinbaren Begrenzung der Unterlisten
Am Parteitag vom 20. Januar 2026 kündigte FDP-Präsidentin Sabina Freiermuth an, bei den Aargauer Parteien eine gemeinsame Vereinbarung zur freiwilligen Beschränkung der Unterlistenzahl anzuregen. Dies basierend auf der im Jahr 2024 überwiesenen Standesinitiative der Fraktionen der Grünen, FDP und SVP zur Eindämmung der Unterlistenflut.
Da nicht davon auszugehen ist, dass im Hinblick auf die Eidgenössischen Wahlen 2027 auf Bundesebene rechtzeitig eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen geschaffen wird, wollen die unterzeichnenden Aargauer Parteien die Unterlistenzahl im Sinne der Aargauer Wählerinnen und Wähler begrenzen. Dies steht in einer gemeinsamen Erklärung der Kantonalparteien FDP, SP, Grüne, Grünliberale und EDU. Nicht dabei sind SP (die vor einigen Tagen eine Beschränkung in Aussicht stellte, vgl. unten) und bedauerlicherweise Die Mitte, die mit ihrer Unterlistenflut seinerzeit diese heutige notwendige Debatte ausgelöst hat.

Rekordhohe 52 (!) Listen im Jahr 2023
Die im Aargau im Jahr 2019 erfolgte Befreiung der etablierten Parteien vom Unterschriftenquorum führte zu einem rasanten Anstieg der Anzahl eingereichter Listen, heisst e sin der von der FDP publizierten Mitteilung. Während die Parteien im Jahr 2011 mit 22 Listen (280 Kandidierende) antraten, waren es 2023 rekordhohe 52 Listen (713 Kandidierende).
Wenig Vorteile für die Parteien, deutlich mehr Nachteile für die Bevölkerung
Neben einigen positiven Effekten für die Parteien, etwa einer besseren Mobilisierung der Wählerschaft, zusätzlichen Panaschierstimmen sowie einer höheren Bekanntheit von Kandidierenden für künftige Wahlen, überwiegen laut Mitteilung die unerwünschten Begleiterscheinungen deutlich: Für die kantonale Verwaltung und bei den Gemeinden führt die hohe Zahl der Listen zu namhaftem administrativem Mehraufwand. Und für die Wählerinnen und Wähler sei kein klarer Vorteil oder Mehrwert erkennbar. Im Gegenteil: Das Ausfüllen der Wahlunterlagen wird deutlich unübersichtlicher und aufwendiger. Viele sind überfordert. Somit steigt längerfristig die Politikverdrossenheit bzw. sinkt der Anreiz, an Wahlen teilzunehmen. Die Wahllisten drohen im Altpapier zu landen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Einigung auf zwei Unterlisten
In keinem anderen Kanton wurden für die Nationalratswahlen 2023 derart viele Listen eingereicht wie im Kanton Aargau. Vor diesem Hintergrund wollen sich die unterzeichnenden Parteien im Hinblick auf die nationalen Wahlen 2027 eigenverantwortlich beschränken. Im Interesse der Wählerinnen und Wähler häteen sie sich darauf geeinigt, neben der Hauptliste höchstens zwei Unterlisten zuzulassen., heisst es weiter.
Das sagen die Parteipräsidenten zur Vereinbarung
Grossrätin und FDP-Kantonalpräsidentin Sabina Freiermuth wird so zitiert: «Wer eigenverantwortlich handelt, braucht kein Gesetz aus Bern. Es freut mich, dass diese Haltung im Aargau von einem Grossteil der Parteien mitgetragen wird.» Andreas Glarner (Nationalrat, Präsident SVP Aargau): «Der SVP würden auch weniger Listen genügen. Die Bevölkerung soll eine klare und übersichtliche Auswahl haben.» Philippe Kühni (Einwohnerrat, Präsident GLP Aargau): «Die GLP unterstützt diese eigenverantwortliche und bürgerfreundliche Beschränkung. Wir setzen uns zudem für ein faireres Wahlsystem ein.» Irène Kälin (Nationalrätin, Präsidentin Grüne): «Wahlzettel sollen Wählerinnen und Wähler informieren, nicht verwirren. Weniger Unterlisten heisst mehr Klarheit. Gleichzeitig setzen wir uns für ein gerechteres Wahlsystem ein.» Roland Haldimann (Grossrat, Präsident EDU) «Die EDU begrüsst die bürgerfreundliche Vereinbarung. Wir haben uns schon immer auf eine Liste beschränkt. Das soll auch so
