18. Mai: Abstimmung über jüngste Steuererleichterungen

Die Aargauer Stimmberechtigten können am Sonntag, 18. Mai 2025 über zwei kantonale Abstimmungsvorlagen entscheiden. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Der Regierungsrat hat demnach beschlossen, am 18. Mai 2025 die folgenden kantonalen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  • Vorlage 1: (StG); Änderung vom 3. Dezember 2024
  • Vorlage 2: Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" vom 12. Juni 2024

Die Vorlage 1 gelangt nur zur Abstimmung, sofern die Motion der Fraktionen SP und Grüne (25.30) betreffend Moratorium für das 1. Umsetzungspaket der Steuerstrategie vom Grossen Rat nicht spätestens am 18. März 2025 überwiesen wird.

Vom Bund wird dieser Blanko-Abstimmungstermin nicht genutzt. Es gelangen keine eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung.