Regierung will Friedensrichterwesen stärken
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und die Justizleitung haben unter Einbezug des Verbands Aargauer Friedensrichter (VAF) geprüft, welche Massnahmen zur Stärkung des Friedensrichterwesens im Kanton Aargau notwendig sind. Als Ergebnis dieser Abklärungen wird vorgeschlagen, bei den Gerichten Kanton Aargau (GKA) eine Ansprech- und Koordinationsstelle zu schaffen, über die Anfragen, Informationen und Abstimmungen zu einzelnen Themen und Projekten zentral laufen sollen. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Die Stelle soll koordinieren, priorisieren und Anfragen an die zuständigen Fachpersonen weiterleiten und konsistente Rückmeldungen sicherstellen. Zudem soll sie neue Friedensrichterinnen und Friedensrichter unterstützen, Handbücher und Vorlagen prüfen und überarbeiten, das Wissensmanagement sicherstellen, Weiterbildungen organisieren sowie die Abrechnungen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter entgegennehmen, prüfen und bearbeiten.
Entschädigungssystem vereinfachen
Ausserdem wird vorgeschlagen, das Entschädigungssystem zu vereinfachen. Anstatt einer komplizierten Berechnung der Fallpauschale je nach Verfahrensausgang soll die Fallpauschale für jeden erledigten Fall auf 300 Franken festgesetzt und zusätzlich für jede Entscheidbegründung eine Pauschale von 300 Franken ausgerichtet werden. Zudem sollen eine Jahrespauschale von 1'000 Franken sowie eine fallbezogene Auslagenpauschale von 60 Franken hinzukommen. Die geschäftsführenden Friedensrichterinnen und Friedensrichter sollen wie bisher eine Aufwandsentschädigung von 10 Franken pro registriertem Fall erhalten.
Ursprung ist eine Motion von Karin Koch Wick
Der Regierungsrat hat die vorgeschlagenen Massnahmen laut Mitteilung gutgeheissen und dem Grossen Rat in einer Botschaft unterbreitet. Das Geschäft geht auf ein am 8. November 2022 überwiesenes Postulat von Karin Koch Wick, Mitte Bremgarten, Lukas Huber, GLP Berikon, und Claudia Rohrer, SP Rheinfelden, zur Stärkung des Friedensrichterwesens zurück (GR 22.309). Mit den vorgeschlagenen Massnahmen beantragt der Regierungsrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Die Botschaft wird voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2026 im Grossen Rat behandelt. Es ist vorgesehen, die Dekretsanpassungen zur Umsetzung der Vereinfachung des Entschädigungssystems per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 26.209