Zwei sozialhilferechtliche Observationen führten 2024 in einem Fall zur Einstellung der materiellen Hilfe
Seit dem 1. Januar 2024 können die aargauischen Gemeinden bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch als letzte Option Observationen durchführen. Im vergangenen Jahr haben zwei Gemeinden davon Gebrauch gemacht. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) sieht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit vor, bei Verdacht auf