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Kanton will schadenstiftende Biber regulieren können und bessere Entschädigung für Schäden

Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Jagdverordnung des Bundes grundsätzlich. Sie bringen einige substanzielle Erleichterungen und Rechtssicherheit für den Vollzug in den Kantonen. In seiner Stellungnahme verlangt der Kanton aber verschiedene Anpassungen und Ergänzungen. Dies teilt der Kanton mit. Der Regierungsrat hat die Stellungnahme des Kantons zur Änderung
Mathias Küng