Dritter verkaufsoffener Sonntag pro Jahr rückt näher

Eine grosse Kommissionsmehrheit der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) spricht sich nach kurzer Beratung für einen dritten Sonntag aus, an dem im Kanton Aargau Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftig werden dürfen. Dies teilt sie mit. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrats und unterstützt gleichzeitig dessen Vorschlag, dass die Gemeinden über diesen dritten Verkaufssonntag bestimmen sollen. Ein gestellter Antrag, die Anzahl verkaufsoffener Sonntage bei zwei zu belassen und nur noch einen davon durch den Kanton festlegen zu lassen, wird von den Kommissionsmitgliedern grossmehrheitlich abgelehnt.

Vorschlag kam ursprünglich von der Regierung

Die vom Regierungsrat beantragte Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht (EG ArR) basiert auf einem parlamentarischen Vorstoss zur Einführung eines dritten Sonntags, an dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Nachdem der Grosse Rat der Gesetzesänderung letzten Herbst in erster Beratung ohne Änderung zugestimmt hatte, präsentiert der Regierungsrat einen unveränderten Vorschlag. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) behandelte das Geschäft an ihrer ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode in neuer Zusammensetzung.

Ein zusätzlicher verkaufsoffener Sonntag

Die Kommission VWA befürwortete – wie in der ersten Beratung – grossmehrheitlich, dass statt wie bisher zwei, neu drei Sonntage pro Jahr verkaufsoffen sein sollen. Für die Kommissionsmitglieder war unbestritten, dass der zusätzliche Verkaufssonntag von den Gemeinden selbst festgelegt werden soll und nicht in der Adventszeit liegen darf.

Ein einziger gestellter Antrag verlangte, dass die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr unverändert bei zwei bleibt und dabei neu der Kanton nur noch einen davon festlegen soll; der andere solle durch die Gemeinden bestimmt werden. Mit dieser Lösung, so das Argument der Antragstellenden, könnte den Interessen der Gewerbetreibenden in den verschiedenen Gemeinden ebenfalls Rechnung getragen werden. Dieser Antrag fand in der Kommission keine Mehrheit. In der Schlussabstimmung stimmten die Kommissionsmitglieder dem Antrag des Regierungsrats grossmehrheitlich zu.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im März behandeln.