Kantonales Integrationsprogramm für 2028–2032: Anhörung eröffnet
Der Regierungsrat des Kantons Aargau startet die öffentliche Anhörung zur nächsten Programmperiode des Kantonalen Integrationsprogramms KIP 4. Das Programm soll von 2028 bis 2032 für fünf Jahre weitergeführt werden. Es baut auf den bewährten Angeboten der heutigen Integrationsförderung auf und entwickelt diese gezielt weiter. Dies meldet die Staatskanzlei.
Seit 2014 schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen zur spezifischen Integrationsförderung ab. Im Vorfeld einigen sich Bund und Kantone jeweils auf die strategische Ausrichtung dieser Programmvereinbarungen, indem sie die Grundsätze, die Förderbereiche, die Zielgruppen, die strategischen Ziele sowie die Finanzierung in einem Grundlagenpapier festhalten. Gestützt darauf entwickeln die Kantone auf den lokalen Kontext zugeschnittene kantonale Integrationsprogramme (KIP). Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) ist seit der Einführung im Mai 2019 integraler Bestandteil dieser KIP. Aktuell läuft die dritte KIP-Programmperiode (2024–2027). Für die Programmperiode KIP 4 von 2028 bis 2032 ist ein neuer Verpflichtungskredit notwendig.
Von einer gelingenden Integration profitieren alle. Sie stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, verbessert die Chancen auf Bildung und Arbeit und hilft mit, den Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Gleichzeitig können spätere Kosten etwa in der Sozialhilfe, im Gesundheitswesen oder negative Tendenzen wie soziale Spannungen reduziert werden.
KIP 4 setzt auf Kontinuität und gezielte Weiterentwicklung
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die strategischen KIP-Programmziele im Kanton Aargau gut erreicht werden. Immer mehr Gemeinden wirken in der Verbundaufgabe Integration über die Anbindung an die Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) aktiv mit, die Angebote werden stark genutzt und die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und weiteren Partnern ist in einem stimmigen Gesamtsystem koordiniert. Messbare, programmübergreifende Wirkungsziele und Indikatoren entwickeln sich positiv, so beispielsweise bei der Bildungs- und Erwerbsbeteiligung sowie bei den Sozialhilfebezugsverläufen von Geflüchteten, die seit der Einführung der IAS im Jahr 2019 systematischer gefördert werden und rascher Anschluss finden.
Inhaltlich knüpft KIP 4 an das laufende Programm KIP 3 an. Die bisherigen Förderbereiche bleiben bestehen. Neu setzt KIP 4 zwei besondere Schwerpunkte, die auf die bessere und nachhaltige Nutzung vorhandener Potenziale fokussieren und als fachlicher Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung der bestehenden Förderbereiche dienen:
- Integration von Frauen: Die Chancen von Frauen in Bildung, Arbeitsmarkt, Spracherwerb und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen in Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen verbessert und bestehende Hürden gezielter abgebaut werden.
- Arbeit dank Bildung: Die nachhaltige Bildungs- und Arbeitsmarktintegration soll weiter gestärkt werden. Personen mit entsprechendem Potenzial sollen gezielter auf Bildungsangebote der Regelstrukturen, einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine Tertiärausbildung vorbereitet werden. Eine rasche Arbeitsmarktintegration soll nicht zulasten langfristiger Bildungs- und Qualifizierungsperspektiven erfolgen.
Verpflichtungskredit KIP 4 – eine lohnende Investition mit breitem Nutzen
Die Integrationsförderung stellt aus Sicht des Regierungsrats ein zentrales Instrument zur Sicherung der langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dar. Sie ist nicht als kurzfristiger Aufwand, sondern als nachhaltige Investition mit günstigem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verstehen. Durch frühzeitige und zielgerichtete Massnahmen können in diversen Bereichen und auf allen Staatsebenen Folgekosten fehlender Integration wirksam reduziert werden.
Für die Programmperiode KIP 4 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von rund 23,3 Millionen Franken mit einem Kantonsanteil von 10,5 Millionen Franken. Gegenüber der aktuellen, vierjährigen Periode wird KIP 4 ein Jahr länger bis 2032 dauern, entsprechend fällt der Kreditrahmen um eine Jahrestranche von Bund und Kanton höher aus.
Da der Kreditbeschluss dem Ausgabenreferendum untersteht, wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Anhörung dauert vom 30. Oktober 2026 bis zum 29. Januar 2027.
Wichtige Fakten und Erkenntnisse zu Integrationsförderung und KIP
Arbeitsmarktintegration funktioniert gut: Die Erwerbstätigenquote von Zugewanderten liegt in der Schweiz mit 77 % deutlich über dem OECD-Durchschnitt und signalisiert eine hohe Wirksamkeit der arbeitsmarktbezogenen Integrationsmassnahmen. Fast die Hälfte der zugewanderten Erwerbstätigen übt hochqualifizierte Berufe aus.
Spracherwerb als zentraler Erfolgsfaktor: Rund 61 % der Zugewanderten nahmen öffentlich subventionierte Sprachkurse in Anspruch; nach fünf Jahren erreichen 50 % von ihnen fortgeschrittene Sprachkenntnisse. Diese Fortschritte belegen den Nutzen, der im KIP geförderten Sprachkurse.
Bildungschancen junger Geflüchteter steigen: Gemäss IAS-Monitoring haben fünf Jahre nach Einreise 54 % der 16- bis 25-jährigen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge eine postobligatorische Ausbildung begonnen oder abgeschlossen, bei den 16- bis 17-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 87 %.
Schnellere Ablösung von der Sozialhilfe bei Geflüchteten mit IAS ab 2019: Die Sozialhilfebezugsverläufe von 2019 gegenüber früheren Kohorten bestätigen, dass sich die Integrationsbedingungen dank der erhöhten Investitionen gemäss IAS verbessert haben und arbeitsmarktliche Integration und damit die wirtschaftliche Selbständigkeit zunehmend gelingt.
Regionale Integrationsstellen (RIF) stärken den Zugang zu Angeboten und entlasten Gemeinden: Die Zahl der beteiligten Gemeinden im Kanton Aargau stieg von 66 (2024) auf 83 (2025). Die Beratungen durch die RIF und die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) nahmen um rund 40 % zu, was eine verbesserte Erreichbarkeit der Zielgruppen mit niederschwelliger Beratung und entsprechender Entlastung der kommunalen Institutionen belegt.