Zwei Ärzte wegen Verstosses gegen Bewilligungsauflagen und Abrechnungsvorschriften gebüsst
Mit Verfügung vom 30. Januar 2026 hat die Abteilung Gesundheit zwei Ärzte einer Aargauer Augenarztpraxis zu Bussen in der Höhe von 5'000 Franken respektive 3'000 Franken verurteilt. Die Ärzte haben ihre Berufspflichten verletzt und ihre Leistungen über einen anderen Standort abgerechnet. Die disziplinarischen Massnahmen sind rechtskräftig.