Kommission sagt Ja zu Abtausch Sportanlage Telli und Schulanlage Zelgli in Aarau
Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) unterstützt grundsätzlich die Abtretung der Sportanlage Telli an die Stadt Aarau und die Übernahme von Teilen der Schulanlage Zelgli durch den Kanton. Mit der Genehmigung der neuen Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Aarau, der Ortsbürgergemeinde Aarau und dem Kanton wird der Regierungsrat ermächtigt, die für den Arealabtausch notwenigen Verträge abzuschliessen. Dies teilt der Parlamentsdienst mit.
Im Jahr 2023 wurde laut Mitteilung von den Vertretern des Kantons, der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde des Stadt Aarau eine Vereinbarung für den Abtausch der Sportanlage Telli und der Schulanlage Zelgli abgeschlossen. Allerdings wäre eine Zusatzvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde von Aarau Voraussetzung dafür, dass der Arealabtausch umgesetzt werden kann. Eine solche hat die Ortsbürgergemeinde Aarau bisher jedoch abgelehnt.
Gemäss einem neu erarbeiteten Szenario soll nun auf die Übertragung des Oberstufenschulhauses Zelgli an den Kanton verzichtet werden. Auch will die Stadt Aarau der Ortsbürger- und der Einwohnergemeinde Aarau einen überarbeiteten Baurechtsvertrag vorlegen. Nachdem die Einwohnergemeinde Aarau im vergangenen März einer neuen Vereinbarung deutlich zugestimmt hat, soll nun der Grosse Rat diese ebenfalls genehmigen.
Zustimmung zum Arealabtausch
Die Mitglieder der Kommission AVW unterstützen den geplanten Arealabtausch. Er erlaubt es dem Kanton, seinen Handlungsspielraum für die künftige Entwicklung des Mittelschulstandorts Aarau langfristig zu sichern. Die resultierende Entflechtung zwischen der Stadt Aarau und dem Kanton erleichtert zudem die Bewirtschaftung der Areale. Dass dabei die jeweiligen Parzellen ins Eigentum des Kantons beziehungsweise der Stadt Aarau übergehen, entspricht ausserdem dem strategischen Leitsatz "Eigentum vor Miete" des Kantons.
Den Kommissionsmitgliedern sei bewusst, heisst es weiter, "dass es sich bei der Vereinbarung um einen Vorvertrag handelt und der Arealabtausch erst vollzogen wird, wenn alle Beteiligten zustimmen". Die Kommission AVW genehmigt diesen Vorvertrag einstimmig.
Das Geschäft wird voraussichtlich im September 2026 im Grossen Rat behandelt.