Andreas Glarner will Amnestie für vorgetäuschte Covid-Impfungen und Maskendispensen
Es ist ein Erlass auszuarbeiten, der für Handlungen während der Geltungsdauer der Covid-19-Zertifikats- beziehungsweise Maskenpflicht eine Amnestie vorsieht, soweit sie unmittelbar zusammenhängen mit:
- der Vortäuschung einer Covid-19-Impfung oder der Beschaffung, Ausstellung beziehungsweise Verwendung eines unwahren Covid-19-Impfnachweises;
- der Beschaffung, Ausstellung beziehungsweise Verwendung eines gefälschten oder inhaltlich unwahren ärztlichen Maskendispenses.
Die Amnestie umfasst den Verzicht auf Strafverfolgung und den Erlass noch nicht vollstreckter Strafen. Sie gilt auch für bereits abgeschlossene Strafverfahren.
Dies verlangt der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner mit einer parlamentarischen Initiative.
Ausgenommen seien weitere Straftaten, die über die betreffenden Nachweise hinausgehen, sowie Fälle einer konkreten Schädigung Dritter, schreibt Glarner im Vorstoss weiter. Zivilrechtliche Ansprüche blieben unberührt.
Während der Covid-19-Pandemie war die Teilnahme an zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens von einem Zertifikat abhängig. Zugleich galt in vielen Situationen eine Maskenpflicht. "Diese Massnahmen setzten Menschen unter erheblichen Druck, die Vorbehalte gegen eine Impfung hatten oder aus gesundheitlichen beziehungsweise persönlichen Gründen keine Maske tragen wollten", begründet Glarner seinen Vorstoss.
Nach allem, was heute bekannt sei, "hätte dieser faktische Impfzwang und der Zwang zum Tragen der weitestgehend nutzlosen Masken nie verfügt werden dürfen", glaubt Glarner. Es seien nachweislich auch gerade von staatlichen Stellen Aussagen und Versprechungen gemacht worden, welche längst widerlegt seien, heisst es in seinem Vorstoss weiter.
Wer deshalb eine Impfung vortäuschte, einen unwahren Impfnachweis verwendete oder sich einen unrichtigen Maskendispens ausstellen liess, handelte rechtswidrig. Dasselbe gilt für Personen, die solche Nachweise ausstellten. Die Frage sei jedoch, ob die strafrechtliche Verfolgung dieser pandemiebedingten Taten Jahre später noch verhältnismässig sei.
Die Fälle von Patrick Fischer und Granit Xhaka hätten die Debatte um gefälschte Impfnachweise erneut ausgelöst. Die Amnestie dürfe sich aber nicht nach der Bekanntheit einzelner Personen richten. Sie solle nach einheitlichen Regeln auch jene erfassen, gegen die wegen eines unrichtigen Maskendispenses ermittelt wurde oder die deswegen verurteilt wurden. Ein korrekt ausgestellter, medizinisch begründeter Dispens sei davon nicht betroffen.
Eine Amnestie würde die damaligen Handlungen nicht nachträglich für rechtmässig erklären. Sie wäre vielmehr "ein bewusster Entscheid des Parlaments, die Strafverfolgung für klar bezeichnete Taten aus einer ausserordentlichen Zeit zu beenden+, argumentiert Glarner weiter. Ausgenommen bleiben sollen zusätzliche Straftaten und Fälle, in denen Dritte konkret geschädigt wurden. So könne dieses Kapitel der Pandemie für alle Betroffenen nach denselben Massstäben abgeschlossen werden, schliesst Glarner in seinem Vorstoss.