Bildungsdirektorin warnt vor Bildungsinitiative als "Wolf im Schafspelz" - Grosser Rat entscheidet
Die Sitzung des Grossen Rates Aargau geht um 14 Uhr weiter. erstes Traktandum am nachmittag ist die aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern – JETZT!", die 2024 mit 3'180 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. Sie will die Bildungsqualität als Auftrag an die Politik und als Ziel in der Verfassung verankern. Die Prüfung der Volksinitiative hat laut Regierungsrat ergeben, dass sie formell korrekt und verfassungskonform ist. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative für gültig zu erklären. Gleichzeitig empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung.
Die inhaltlichen Kernforderungen der Initiative nach einer hohen Unterrichtsqualität, genügend qualifiziertem schulischen Fachpersonal sowie administrativer Entlastung sind aus Sicht des Regierungsrats unbestritten. Der Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, schreibt er in seiner Botschaft an den Grossen Rat, dass die Forderungen der Initiative sowohl auf Gesetzes- als auch auf tieferer Erlassstufe ausreichend umgesetzt sind und eine Ergänzung der Verfassung des Kantons Aargau weder geeignet noch erforderlich sei, um die mit der Volksinitiative angestrebten Ziele zu erreichen. Ausserdem entspreche der Kanton Aargau den Anliegen der Initiative mit bereits ergriffenen sowie geplanten Massnahmen.
So debattierte die Kommission die Initiative
Markus Lang stellt als Präsident der zuständigen Kommission die Ergebnisse der Kommissionsberatungen vor. In der Beratung wurde rasch klar, so Markus Lang, dass in Bezug auf die Ziele der Initiative grosse Einigkeit herrschte.
Alle Votierenden – unabhängig von Partei und Haltung zur Initiative – betonten explizit, dass eine hohe Bildungs- und Unterrichtsqualität zentral sei. Selbst erklärte Gegner der Initiative sprachen von „legitimen“, „unbestrittenen“ oder „selbstverständlichen“ Anliegen, sagt Lang. Niemand stellte das Ziel der Initiative grundsätzlich infrage; die Differenzen betrafen fast ausschliesslich den Weg dorthin.
In den Eintretensvoten wurde das deutlich. Seitens der Befürworter wurde ins Feld geführt, dass die Initiative das Ziel verfolge, die Bildungsqualität nicht nur zu erhalten, sondern diese explizit als Verfassungsziel zu verankern. Sie stütze sich dabei auf drei zentrale Pfeiler:
1. Hohe Unterrichtsqualität
2. Genügend qualifiziertes schulisches Lehr- und Fachpersonal
3. Administrative Entlastung der Lehrpersonen
So argumentieren die Befürworter
Diese drei Punkte seien gemäss aktuellen Umfragen die wichtigsten Entlastungsanliegen der Lehrpersonen. Zwar argumentiere der Regierungsrat, dass der Bildungsauftrag bereits gesetzlich geregelt sei, doch greife diese Argumentation zu kurz. Gesetze könnten jederzeit geändert oder aus Spargründen abgeschwächt werden, während eine Verankerung in der Verfassung eine dauerhafte Verpflichtung schaffe – unabhängig von politischen Mehrheiten oder Budgetzwängen.
Als Beispiel wurde unter anderem aufgeführt, dass das Pilotprojekt «Deutsch vor dem Kindergarten» durch geplante Sparmassnahmen wieder geschwächt werden könnte.
Der Kanton Aargau müsse die nötigen Mittel, Strukturen und das Personal sicherstellen. Die Initiative stünde nicht in Konkurrenz zum entsprechenden Bundesartikels, sondern wäre eine Präzisierung des Auftrags, für eine hohe Bildungsqualität zu sorgen. Sie sei eine notwendige Antwort auf die Realität an den Schulen und ersetze das heutige «Kann» durch ein verbindliches «Muss».
Weitere Argumente waren, so Markus Lang weiter:
-Die Initiative schaffe einen wichtigen Diskussionsraum – auch mit der Bevölkerung – und habe dadurch einen Mehrwert.
-Die Initiative sei ein wichtiges politisches Signal und der gesellschaftlichen Bedeutung des Bildungsauftrags angemessen.

Das sagen die Gegner der Initiative
Von gegnerischer Seite wurde betont, dass kein Mehrwert bei einer Verankerung auf Verfassungsstufe entsteht.
Zudem könnten die finanziellen und personellen Auswirkungen einer Annahme der Initiative nicht abgeschätzt werden
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Bildungsqualität bereits in der Verfassung und in den Gesetzen verankert sei. Ein zusätzlicher Verfassungsartikel wäre redundant und werfe grundsätzliche Fragen auf, warum nicht auch andere staatliche Aufgabenbereiche vergleichbar geregelt würden. Ein weiterer Verfassungsartikel käme Symbolpolitik ohne praktische Wirkung gleich.
Viele der geforderten Massnahmen befänden sich bereits in Umsetzung oder Planung. Die Initiative sei zu offen formuliert und würde keine unmittelbare Wirkung entfalten. Zudem sei die Umsetzung problematisch, da unklar bleibe, wie etwa «genügend qualifizierte Lehrpersonen» konkret definiert würden. Es wurde vor pauschalen Lösungsansätzen gewarnt und betont, dass mehr Geld allein die Probleme nicht löse.
Im Verlauf der Diskussion kam auch die Idee eines indirekten Gegenvorschlags auf, welche aber keine Unterstützung fand.
Abschliessend fasste die Kommission zwei formelle Beschlüsse:
1. Die Volksinitiative wurde einstimmig als formell und materiell gültig erklärt.
2. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat und dem Volk mit 10 zu 5 Stimmen, die Initiative abzulehnen.
Des Weiteren wurde eine neue Pendenz in die Pendenzenliste aufgenommen. Dazu äussert sich Lang kurz vor der Detailberatung.

So stehen die Fraktionen zur Initiative
Die Detailberatung beginnt jetzt. Für die Mitte spricht Jürg Baur. Der Volksschule habe man in letzter Zeit mehr Aufgaben übertragen und mehr Verantwortung gefordert. Leider sei die Bildungsqualität mit verschiedenen Massnahmen beim Sparen geschwächt worden, sagt Baur. Das sei nicht nachhaltig. Es brauche verbindliche Vorgaben in der Kantonsverfassung. Die Mitte unterstützt die Initiative klar. Diese verdiene "einen starken Platz in der Verfassung."
Für die GLP spricht Annetta Schuppisser. Gute Bildung entstehe dort, wo engagierte Fachpersonen und eine vorausschauende Bildungspolitik zusammenkommen, sagt sie. Die Weiterentwicklung der Weiterbildungsqualität gehöre in Gesetze und Verordnungen, jedoch nicht in die Kantonsverfassung, sagt sie. Die Mehrheit der GLP-Fraktion sei gegen eine neue Verfassungsbestimmung. Bildungsqualität solle man mit wirksamen Massnahmen konkret verbessern, fordert Schuppisser.
Für die SP wirdft sich Colette Basler für die Initiative vehement in die Bresche. Ihre drei Forderungen seien einfach, aber unabdingbar für die Bildungsqualität. Heute unterrichteten im Aargau 30 Prozent der Lehrkräfte ohne ein oder ohne ein ausreichendes Diplom, bemängelt Basler. Es brauche Qualität, die Verfassung sei der richtige Ort für ihre Forderung, sagt Basler, die damit wohl auch für den von ihr präsidierten Verband bildung aargau spricht. Jeder in Bildung investierte Franken generiere mehr als den doppelten gesellschaftlichen Nutzen, zitiert Basler eine OECD-Studie. Kleinere Klassen würden die Lehrpersonen am meisten entlasten, sagt Basler weiter. Sie plädiert klar für ein Ja zur Initiative mit "Verfassungsrang als Schutz gegen kurzfrsitige Sparpolitik".
Für die EVP spricht Uriel Seibert. Die Initiative sei kein Allheilmittel in der Bildungspolitik. Man habe Zweifel, ob sie der richtige Weg sei. Natürlich brauche es eine hohe Bildungsqualität und gut ausgebildetes Fachpersonal. Das Ziel der hohen Bildungsqualität stehe ja schon in der Bundesverfassung. Man solle die Energie aber besser in konkrete Projekte stecken, fordert auch Seibert.
Für die SVP spricht Stefan Müller. Die drei Kernforderungen der Initiative unterstütze man, sie seien unbestritten, sagt er. Die Forderungen müssten nicht noch in die Verfassung, darin errkenne man absolut keinen Mehrwert. Die SVP lehnt die Initiative ab.
Namens der FDP legt Titus Meier dar, dass alle eine qualitativ gute Schule wollen, die Initaitive sei aber nicht nötig. Zentrale Punkte seien bereits in der Verfassung. Er fragt rhetorisch, ob man sonst für andere staatliche Kernaufgaben nicht auch ein hohes Qualitätsziel in die Verfassung schreiben müsste? Meier: "Der Verfassungsartikel schafft keine einzige zusätzliche Lehrperson."
Klar für die Initiative werben auch die Grünen.
Der Reigen der Fraktionssprecher ist damit abgeschlossen, die Ausgangslage erstettl Es zeichnet sich klar eine Ablehnung der Initiative ab, die im Juni zur Volksabstimmung gelangen dürfte. Es folgen noch Einzelvotanten. Auf die Wiedergabe ihrer Arguemnte verzichten wir hier aus Platzgründen.
Bildungsdirektorin: "ein Wolf im Schafspelz"
Bildungsqualität sei das A und O, bestätigt jetzt Bildungsdirektorin Martina Bircher. Die Initiative bringe dafür gleichwiohl keinen Mehrwert. Man hane den Handlungsbedarf längst erkannt und arbeite an Verbesserungen. Man wolle die Tragfähigkeit in den Klassen stärken, man habe das Verständnis der integrativen Schule verändert. Schlussendlich sei es der Mensch, der die Schule gestalte. Die Diskussion habe gezeigt, dass suggeriert werde, "es herrsche eine Sparwut". Bircher bittet darum, bei den Fakten zu bleiben. Die Klassengrössen etwa seien auf konstantem Niveau. In der Prinarschule seien sogar statt 20,3 noch 19,4 Schüler pro Abteilung. Die Kosten pro Schülker seien von 9000 auf äöüber 12000 Franken gestiegen. Die Initiative sei gar "ein Wolf im Schafspelz", sagt Bircher.
Nun geht es an die Detailberatung
Zu Beginn der Detailberaztung erläutert Kommissionspräsident Markus Lang jetzt, die Detailberatung sei zügig verlaufen, zumal die Argumente im Eintreten bereits vorgebracht wurden. Jedoch entwickelte sich aus der eingangs erwähnten Idee eines Gegenvorschlags zur Initiative eine längere Diskussion zu den Themen Berufsausübungsbewilligung und kantonales Lehrdiplom. Dies im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel und damit mit einem zentralen Anliegen der Initiative.
Es entwickelte sich eine intensive Diskussion über:
- die Vereinbarkeit kantonaler Diplome mit dem nationalen EDK-System,
- mögliche Rückschritte durch kantonale Sonderlösungen,
- die Abgrenzung zwischen Ausbildung und Berufsausübungsbewilligung,
- sowie die Frage, ob diese Themen im Zusammenhang mit der Initiative behandelt werden sollen.
Die Spannbreite der Meinungen reichte von klarer Ablehnung kantonaler Diplome bis zu deutlicher Unterstützung für die Idee. Von Seiten der Verwaltung wurde die Bereitschaft signalisiert, Erfahrungen aus anderen Kantonen aufzuarbeiten.
Mit 8 zu 7 Stimmen beschloss die Kommission, eine Pendenz zu den Themen Berufsausübungsbewilligung und kantonales Lehrdiplom aufzunehmen.
Nun entscheidet der Grosse Rat. Natürlich erklärt er die Initiative einstimmig als gültig.

