Thierry Burkart: Weshalb setzt der Bundesrat die Motion zur Familienstiftung nicht um?
Der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart bohrt beim Bundesrat mit einer in der Herbstsession eingereichten Interpellation nach. Er verweist darin auf die Motion 22.4445 «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben». Damit habe das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Änderung von Art. 335 ZGB vorzulegen, mit der das Verbot der Familienunterhaltsstiftung aufgehoben wird. Der Ständerat hat die Motion am 12. Dezember 2023 angenommen, der Nationalrat am 27. Februar 2024.
Über zweieinhalb Jahre nach dem Parlamentsbeschluss habe der Bundesrat die Motion nicht umgesetzt, kritisiert Burkart. Eine Vorlage liege bis heute nicht vor, und eine Vernehmlassung wurde nicht eröffnet. Der Bundesrat hatte die Motion bei ihrer Einreichung zur Ablehnung empfohlen und die Aufhebung des Verbots an eine umfassende Revision des Stiftungsrechts geknüpft. Das Parlament sei den Argumenten sowie dem Antrag des Bundesrats nicht gefolgt und habe die Verknüpfung an eine umfassende Revision mit Annahme der Motion implizit nicht gemacht.
Burkart bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Weshalb hat der Bundesrat den Auftrag der Motion 22.4445 noch nicht umgesetzt?
- Welche Arbeiten hat die Verwaltung seit der Annahme der Motion im Februar 2024 konkret an die Hand genommen, und welchen Stand haben diese heute?
- Hält der Bundesrat weiterhin daran fest, die Aufhebung des Verbots der Unterhaltsstiftung nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vorzunehmen? Falls ja: Auf welche Grundlage stützt er diese vom Parlament nicht gemachte Verknüpfung?
- Bis wann wird der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnen, und bis wann wird er der Bundesversammlung die Botschaft unterbreiten?