Das sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe 2025
Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent, namentlich am 14. und 21. Dezember 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat hat für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag, also den 14. und 21. Dezember 2025 für bewilligungsfrei erklärt. Das bedeutet, dass an diesen Sonntagen