Schätzungsverfügungen: falsche Bezeichnung bei Adress- und Eigentümerangaben - Schätzwerte nicht betroffen
Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder aufgetreten. Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind davon nicht betroffen. Das Steueramt des Kantons Aargau bedauert die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
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