Regierungsrat will öV-Betriebe nicht zur Entgegennahme von Bargeld verpflichten
Mit einer Motion wollen im Grossen Rat Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg (Sprecher), Dr. Nicole Burger, SVP, Aarau, Dr. Adrian Schoop, FDP, Baden, Martin Bossert, EDU, Rothris, den Regierungsrat beauftragen, das Gesetz über den öffentlichen Verkehr dahingehend zu ändern, dass Verkehrsanbieter, welche im Kanton Aargau Personentransporte durchführen, verpflichtet werden, Zahlungen mit Bargeld zu akzeptieren.
Jetzt liegt die Stellungnahme der Regierung vor. Sie lehnt die Motion mit folgender Begründung ab: Das kantonale Gesetz macht Aussagen zur Angebotsqualität, zur Finanzierung der Infrastruktur und des Angebots und zu den Zuständigkeiten. Im Gesetz werden aber keine Anforderungen an die Verkehrsunternehmen definiert. Der Regierungsrat erachtet es zudem nicht als sinnvoll, Anforderungen an den Vertrieb von Fahrausweisen für den öffentlichen Verkehr auf kantonaler Ebene zu regeln, weil sich die Nutzerinnen und Nutzer über die Kantonsgrenzen hinaus in den verschiedenen interkantonalen Verkehrsräumen bewegen.
Die Transportunternehmen sind bezüglich Tarife in der AllianceSwissPass und in den Tarifverbünden – in denen der Kanton ein Mitspracherecht hat – organisiert. Obwohl der Vertrieb Sache der Transportunternehmen ist, strebt die Branche eine grösstmögliche Vereinheitlichung an, um das System möglichst durchgängig und effizient zu machen. Neben dem Zahlungsmittel gilt dies auch für das Trägermedium des Billettes.
A-Welle: Dreiviertel des Umsatzes bereits digital
Der Erwerb von Billetten im öffentlichen Verkehr habe sich in den letzten Jahren stark verändert. In der A-Welle ist der digitale Verkauf (Mobile und automatisches Ticketing) zwischen 2021 und 2025 von rund der Hälfte des Umsatzes auf dreiviertel des Umsatzes gestiegen. Demgegenüber hat sich der Verkauf an Automaten von 38 % auf 17 % mehr als halbiert. Der Umsatz von Verkäufen bei der Chauffeuse oder beim Chauffeur und am Schalter ist im einstelligen Prozentbereich und ebenfalls leicht rückläufig.
Erste Serie der A-Welle-Automaten muss ersetzt werden
Die erte Serie der A-Welle-Automatenste Serie der A-Welle-Automaten wurden Ende der Nullerjahre beschafft und haben das Lebensende erreicht. Sie müssen ersetzt werden, weil keine Ersatzteile mehr geliefert werden können und auch die Hintergrundsysteme abgelöst werden müssen. Ein konventioneller Billettautomat mit Bargeldannahme (Münzen und Noten) erfordere mit dem Bargeldhandling und der Pflege der Druckereinheit einen grossen Unterhaltsaufwand. Die Branche habe sich entschieden, den Verkauf weitgehend zu digitalisieren, dies auch mit der Absicht, die Systeme zu vereinfachen und möglichst kostengünstig zu betreiben.
Anonymes Reisen soll weiterhin möglich sein
Bei der Organisation des Billettkaufs ist sicherzustellen, heisst es in der Antwort weiter, dass niemand faktisch vom Zugang zum öffentlichen Verkehr ausgeschlossen wird. Entscheidend sei dabei nicht, ob Bargeld an jedem Automaten akzeptiert wird, sondern ob alle Personen eine realistische und zumutbare Möglichkeit haben, ein Billett zu erwerben. Der Branche sei es zudem ein Anliegen, dass weiterhin anonymes Reisen möglich ist und dass auch Kinder und kognitiv eingeschränkte Personen Zugang zum öffentlichen Verkehr haben. Vor diesem Hintergrund erarbeite die Branche unter der Leitung von AllianceSwissPass Konzepte für ein Verkaufssystem, das diese Bedürfnisse abdeckt.
Es gibt auch Prepaid-Lösungen, die man mit Bargeld aufladen kann
Der Erwerb von Billetten kann übers Smartphone, über Automaten oder über alternative Lösungen erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Verkaufsstellen oder Prepaid-Lösungen, die mit Bargeld aufgeladen werden können. Solche Lösungen ermöglichen es auch Personen ohne Smartphone oder Kreditkarte, Billette zu erwerben. Damit bleibe der Zugang zum öffentlichen Verkehr gewährleistet, so die regierung weiter, "ohne dass ein Automat Bargeld akzeptieren muss".
So läuft es bei BBA und Aargau Verkehr AG
Bei den Busbetrieben Aarau (BBA) sind Prepaidkarten an vielen Verkaufsstellen erhältlich, so zum Beispiel bei den Schaltern der Aargau Verkehr AG (AVA) in Aarau und Suhr, in vielen Postfilialen des Erschliessungsgebiets, sowie bei den Gemeindeverwaltungen in Erlinsbach SO und Küttigen. Neben den gängigen digitalen Zahlungsmitteln sind bei allen Transportunternehmen zurzeit entweder Bargeldkäufe möglich oder es bestehe die Möglichkeit, mit aufladbaren Karten an den Automaten ein Billett zu erwerben.
Der Vertrieb des öffentlichen Verkehrs befindet sich aufgrund der Digitalisierung, der Ablösung der Automaten und den Bestrebungen ein schweizweites durchgängiges Tarifsystem einzuführen in einer Transformationsphase. Dies könne dazu führen, dass die Kommunikation von Neuerungen zu kurz kommt. Die BBA haben bei der Einführung der neuen Automaten Informationsveranstaltungen durchgeführt, die auf sehr hohen Anklang gestossen seien. Der Kanton Aargau setze sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei den nationalen Gremien sowie in den beiden Tarifverbunden A-Welle und Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) dafür ein, dass im öffentlichen Verkehr möglichst viele Regelungen schweizweit festgelegt werden können. Dies schaffe Synergien und vereinfache es insbesondere für den Mittellandkanton Aargau, beim Reisen über die Kantonsgrenzen hinaus möglichst einheitliche, kundenfreundliche und zugleich wirtschaftlich tragbare Regelungen weiterzuverfolgen.