Gabriela Suter will mit "Sharrows" Mischverkehrs-Markierungen für Velos auf engen Strassen ermöglichen - Bund prüft das Anliegen

Gabriela Suter will mit "Sharrows" Mischverkehrs-Markierungen für Velos auf engen Strassen ermöglichen - Bund prüft das Anliegen
Gabriela Suter (SP/AG). Foto: ZVG

Mit einer Motion will die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter den Bundesrat beauftragen, die Signalisationsverordnung (SSV) so anzupassen, dass Mischverkehrs-Markierungen (sogenannte «Sharrows») auf engen Fahrbahnen, auf denen keine Radstreifen oder Radwege eingerichtet werden können, rechtlich definiert und einheitlich geregelt werden. Ziel ist lait Suter die verbesserte Sichtbarkeit und Orientierung von Velofahrenden im Mischverkehr, ohne neue Radspuren oder zusätzliche Rechte und Pflichten zu schaffen.

"Sharrows" erhöhen Sichtbarkeit von Velofahrenden

Sie begründet den Vorstoss so: Mit der Annahme des Veloweggesetzes (VWG) wurde die Förderung des Veloverkehrs als nationales Ziel verankert. Seit dem 1.1.2023 sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, bis 2027 zusammenhängende und durchgehende Velowegnetze für Alltag und Freizeit zu planen und bis 2042 umzusetzen. In vielen innerörtlichen Strassen ist die Fahrbahn jedoch zu schmal, um Radstreifen oder Radwege anzulegen. Internationale Erfahrungen zeigen, so Suter, dass Mischverkehrs-Markierungen („Sharrows“, Markierungen bestehend aus Velopiktogramm und Richtungspfeil) die Sichtbarkeit von Velofahrenden erhöhen, die Fahrbahnführung verdeutlichen und das Risiko von Konflikten mit motorisierten Fahrzeugen reduzieren können. Entlang von Parkfeldern oder anderen Hindernissen können Sharrows Velofahrenden den empfohlenen seitlichen Abstand anzeigen und damit Sicherheit sowie Klarheit über korrektes Verhalten schaffen.

Das trinationale Forschungsprojekt «Radverkehrsführung bei beengten Strassenverhältnissen (Radbest)» komme zum Schluss, dass bei Fahrbahnbreiten, die keinen Radstreifen erlauben, alternative Lösungen wie gut erkennbare Markierungen («Sharrows») in Kombination mit anderen Massnahmen die Sicherheit von Velofahrenden deutlich verbessern können. Eine Anpassung der Signalisationsverordnung würde es ermöglichen, schreibt Suter weiter, iese wissenschaftlich gestützten Empfehlungen schweizweit umzusetzen und den Kantonen und Gemeinden rechtlich abgesicherte Standards zur Verfügung zu stellen.

Sharrows dienen dabei ausschliesslich der Orientierung und Sichtbarkeit von Velofahrenden, begründen keine neuen Radspuren oder zusätzlichen Rechte und Pflichten und kommen nur auf engen Strassen zum Einsatz, auf denen Radstreifen aus Platzgründen nicht möglich sind. Durch die Einführung dieser Markierungen kann der Mischverkehr klarer strukturiert, die Verkehrssicherheit erhöht und die vorhandene Strasseninfrastruktur effizient genutzt werden.

Das antwortet der Bunderat

«Sharrows» können die Sicherheit von Radfahrenden dort verbessern, wo ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht, wie etwa bei gefährlichen Engstellen oder im Bereich von Parkfeldern zur Vermeidung von sogenannten Dooring-Unfällen (Velofahrende kollidieren mit sich öffnender Fahrzeugtüre), antwortet jetzt der Bundesrat. Gegenüber einer darüberhinausgehenden Verwendung – etwa zur generellen Kennzeichnung der Fahrspur für Radfahrende auf schmalen Fahrbahnen wie sie die Motion fordert – ist er hingegen skeptisch. Fahrradsymbole sollen nur dort angebracht werden, wo wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials besondere Aufmerksamkeit nötig ist. Der Bundesrat erachtet die geltenden Regeln für die Lenkerinnen und Lenker von Motorfahrzeugen und Fahrrädern im Mischverkehr deshalb grundsätzlich als ausreichend, wie er weiter schreibt – auch auf schmalen Fahrbahnen, wo kein Radstreifen markiert werden kann.

Nein zur Motion, Anliegen wird geprüft

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, das zuständige Bundesamt für Strassen prüft aber derzeit in einem Projekt, ob und unter welchen Voraussetzungen die «Sharrow»-Markierung im Strassenverkehrsrecht verankert werden soll.