Regierungsrat will an Praxis zur Steuerausscheidung der AKB nicht rütteln
Im November 2023 überwies der Grosse Rat ein Postulat zur Überprüfung der Steuerentrichtung der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Dabei geht es um die Frage, wie die Steuererträge der AKB zwischen den Standortgemeinden verteilt werden sollen. Heute erfolgt die Steuerausscheidung nach der AHV-Bruttolohnsumme, was den geltenden bundesgerichtlichen Vorgaben sowie der Praxis der Schweizerischen Steuerkonferenz entspricht. Die im Postulat geforderte alternative Verteilung nach Betriebsstättenbuchhaltung würde gemäss Regierungsrat die tatsächlichen Risiko- und Tätigkeitsprofile der Gesamtbank nicht korrekt abbilden. Der Regierungsrat lehnt deshalb laut Mitteilung eine Abweichung von der schweizweit einheitlichen Praxis ab und erachtet eine spezielle Regelung für Banken oder die AKB als nicht sachgerecht. Er spricht sich weiterhin für die geltende Lösung der Steuerausscheidung nach der AHV-Bruttolohnsumme aus.
Weitere Informationen dazu sind unter: www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 26.149 verfügbar.