Paket Schweiz-EU: "Für die Aargauer Wirtschaft überwiegen die Vorteile"

Die Länder der Europäischen Union sind die wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Die exportorientierten Aargauer Unternehmen sind auf ein geregeltes Verhältnis zur EU angewiesen. Dies hält die AIHK in einer Mitteilung fest. Der Vorstand der AIHK bekenne sich nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile zum Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU.

Gut 51 Prozent der Schweizer Warenexporte gehen in die EU. Der Wohlstand der Schweiz und des Aargaus hängen stark von der europäischen Wirtschaft ab, so die AIHK weiter. Mit entsprechend hoher Priorität hane sich der Vorstand der AIHK – er besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Kanton – mit dem Vertragspaket Schweiz-EU auseinandergesetzt, heisst es weiter.

"Freier Personenverkehr existenziell wichtig"

Die Wirtschaft sei auf den freien Personenverkehr angewiesen, schreibt die AIHK. Bei der Personenfreizügigkeit herrsche darum Einigkeit. Sie ist bereits Teil der Bilateralen I und ermöglicht es den Unternehmen, für ihren Bedarf an Arbeitskräften auf den gesamten europäischen Raum zuzugreifen. Ohne freien Personenverkehr würde das wirtschaftliche Wachstum der Schweiz stark eingeschränkt und viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht.

Ja zum Abbau von Handelsbarrieren

Ebenfalls besonders wichtig sei innerhalb des neuen Vertragspakets die Weiterentwicklung des Mutual Recognition Agreements (kurz MRA). Mit ihr entfällt in 20 Sektoren eine zweite Produktekonformitätsprüfung in der EU; zum Beispiel bei Maschinen oder Medizinprodukten. Für die betroffenen Unternehmen bedeutete dieser wegfallende Schritt eine bedeutende bürokratische Entlastung zu Gunsten gleich langer Spiesse mit Mitbewerbern in der EU.

EU-Bürokratie und Souveränitätsverlust befürchtet

Sorgen bereitet dem AIHK Vorstand der mutmasslich höhere Bürokratieaufwand durch die EU-Gesetzgebung; insbesondere in den Bereichen Umwelt- und Konsumentenschutz. Auch wenn sich die dynamische Rechtsübernahme auf die einzelnen Abkommen beschränke und die Schweiz Ausnahmen aushandeln konnte, lässt sich diese Befürchtung nicht ganz ausräumen. In der Wahrnehmung einiger Unternehmerinnen und Unternehmer sei die im Vergleich zur EU als schlanker wahrgenommene Bürokratie der Schweiz eine Qualität, die es zu bewahren gelte.

Einseitige Benachteiligungen könnte die Schweiz künftig einklagen

Ebenso bestehen Ängste vor dem Verlust der Souveränität. Auch unter Berücksichtigung der Befürchtungen kommt der AIHK Vorstand zum Schluss, dass die Vorteile überwiegen. Das Abkommen schaffe Planungssicherheit und stelle eine bewährte Zusammenarbeit auf ein stabiles Fundament. Dank der vorliegenden Lösung der institutionellen Fragen bekenne sich die Schweiz klar zu Europa. Zudem könnte die Schweiz einseitige Benachteiligungen wie der Ausschluss aus dem Forschungsprogramm Horizon Europe künftig beim paritätischen Schiedsgericht einklagen.

AIHK Direktor Beat Bechtold wird so zitiert: «Das neue Vertragspaket ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Status quo. Für die exportorientierten Aargauer Unternehmen überwiegen die Vorteile. Wichtig ist, dass ein Prozess geschaffen wird, bei dem die Wirtschaft früh in Entscheidungen auf europäischer Ebene einbezogen wird, damit bürokratische Auswüchse in der Schweiz verhindert werden können. Den weiteren parlamentarischen Prozess begleiten wir laufend und nehmen bei Bedarf eine Neubeurteilung vor.»