Beschwerden gegen Fusion Brugg – Villnachern abgewiesen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau weist die Beschwerden von Villnacher Stimmberechtigten gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen die Urnenabstimmung zum Gemeindezusammenschluss mit Brugg ab. Gemäss den beiden Urteilen des Verwaltungsgerichts vom 14. Mai 2025 wurden die Stimmberechtigten sowohl vor und anlässlich der Gemeindeversammlung als auch im Vorfeld der Urnenabstimmung