Aargau: neuer Höchststand im Asylwesen - Kantonale Unterkunft in Rüfenach nimmt am 4. Februar den Betrieb auf
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) beginnt am Mittwoch, 4. Februar 2026, mit der Belegung der kantonalen Unterkunft Rüfenach. Die vom Gemeinderat erteilte Baubewilligung ist rechtskräftig; es sind keine Beschwerden eingegangen. Die Unterkunft in der ehemaligen Kinderstation bietet 70 Plätze für Familien. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
9961 Personen in den Asylstrukturen von Kanton und Gemeinden
Der Kanton Aargau befindet sich im Asylbereich seit dem 11. Januar 2023 in einer Notlage gemäss kantonalem Zivilschutzgesetz. Mit 9'961 Personen in den Asylstrukturen von Gemeinden und Kanton wurde per 1. Januar 2026 wieder ein neuer Höchststand erreicht. Die regulären Familienunterkünfte sind derzeit zu 100 % belegt, die Männerunterkünfte zu 93 %. Der KSD betreibt deshalb vier unterirdische Notunterkünfte für Familien in Muri, Laufenburg, Suhr und Bremgarten (sowie vier weitere Notunterkünfte für Männer). Der KSD ist auf weitere Plätze angewiesen, um die vom Bund zugewiesenen Personen unterzubringen.
Baubewilligung für kantonale Unterkunft in Rüfenach ist rechtskräftig
Für die Nutzungsänderung der kantonseigenen Liegenschaft in Rüfenach hat der KSD Ende März 2025 ein Gesuch für die Umnutzung der ehemaligen Kinderstation (Baugesuch) eingereicht. Gegen das Baugesuch waren in der Folge Einwendungen eingegangen. Der Gemeinderat hat am 11. November 2025 die Baubewilligung erteilt. Gegen diesen Entscheid des Gemeinderats sind innerhalb der Beschwerdefrist keine Beschwerden eingegangen, so dass der KSD die Eröffnung der Unterkunft an die Hand nehmen konnte.
Die Betrieb der Unterkunft startet laut Mitteilung am 4. Februar 2026. Die Belegung erfolgt schrittweise. Der KSD wird die untergebrachten Familien mit eigenem Personal betreuen. Die schulpflichtigen Kinder besuchen während der ersten sechs Monate jeweils einen vom KSD durchgeführten Einschulungsvorbereitungskurs. Die Plätze der kantonalen Unterkunft rechnet der KSD der Gemeinde bei der Aufnahmepflicht an.
Kantonale Unterkunft Webermühle Neuenhof: keine Beschwerden eingegangen
In Neuenhof hat der Gemeinderat am 17. November 2025 die Baubewilligung für eine Containersiedlung auf dem Gelände bei der Webermühle erteilt. Gegen diesen Entscheid des Gemeinderats sind keine Beschwerden eingegangen. Die Eigentümerin, die Altura RE AG, wird die Containersiedlung erstellen und während fünf Jahren an den KSD vermieten. Der KSD wird nun zusammen mit der Altura RE AG die Eröffnung planen. Über den Zeitpunkt wird der KSD informieren, sobald dieser feststeht.