Masernausbruch in Asylunterkunft Laufenburg
In der Notunterkunft Laufenburg ist es laut Mitteilung des Kantons zu einem Masernausbruch gekommen. Bisher sind zwei Familien betroffen, wovon zwei Kinder positiv getestet und zwei weitere in Abklärung sind. Davon befinden sich zwei Kinder zurzeit in Spitalbehandlung.
Kantonsärztin Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud verfügte gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz und die kantonale Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Epidemiengesetzgebung (VV EpG) laut Miteilung Isolations- und Quarantänemassnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs. Die Quarantäne für die 45 Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft gilt für 21 Tage.