Kommission unterstützt TAXOPTIMA - zieht künftig Kanton auch für viele Gemeinden Steuern ein?

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die vom Regierungsrat vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen zur Umsetzung der Steuerstrategie 2022–2030 aus dem Projekt "TAXOPTIMA" beraten, die insbesondere die Gemeinden betreffen: Die VWA befürwortet laut Mitteilung erstens, dass die Gemeinden optional entscheiden können, den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern der natürlichen Personen an den Kanton abzugeben. Dem zweiten Vorschlag, wonach das kantonale Steueramt künftig die Steuerinventare erstellen und die Erbschafts- und Schenkungssteuern veranlagen soll, stimmte sie nach intensiver Diskussion zu. Die Neustrukturierung der Steuerkommission als dritte Massnahme hiess die Kommission ebenfalls grundsätzlich gut, stellte aber im Zusammenhang mit der zusätzlich vorgesehenen Änderung beim Vorladungsrecht einen Prüfungsantrag betreffend Bürgernähe.

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die regierungsrätliche Botschaft Umsetzung TAXOPTIMA (Leitsätze 18–20 der Steuerstrategie) am 19. Mai 2026 beraten. Dies teilt sie mit. Die vorgeschlagenen Steuergesetzänderungen basieren auf den Empfehlungen, die in einem paritätischen Projekt von Gemeinden und Kanton erarbeitet und im einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Bericht "TAXOPTIMA" vorgeschlagen wurden

. Die Neuerungen sollen namentlich Vereinfachungen für die Steuerkundinnen und Steuerkunden bringen und die Effizienz bei internen Abläufen zwischen Kanton und Gemeinden steigern. In der ausführlichen Detailberatung verabschiedete die VWA einen Prüfungsantrag zur Gewährleistung der Bürgernähe; den anderen Gesetzesänderungen stimmte sie zu. In der Hauptabstimmung sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig für die Beschlusserhebung der Vorlage aus.

Zentrale Stelle für Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Regierungsrat beantragt mit seiner Botschaft, dass die Erstellung der Steuerinventare und die Vorbereitung der Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagungen neu zentral durch den Kanton erfolgen soll (sogenannte Kantonalisierung). Diese Änderung des Steuergesetzes warf in der Kommission VWA laut Mitteilung Fragen auf und demnach wurden auch alternative Lösungen, insbesondere eine Regionalisierung zur Diskussion gestellt. Der Regierungsrat verwies an der Sitzung unter anderem auf den vom paritätischen Steuerungsgremium einstimmig verabschiedeten Abschlussbericht "TAXOPTIMA", in dem die verschiedenen Varianten geprüft und bewertet wurden. Nach intensiver Beratung wurde in der Kommission entschieden, auf einen Antrag zu verzichten.

Prüfungsantrag zur Bürgernähe

Der Regierungsrat schlägt vor, das bestehende Vorladungsrecht des geltenden Steuergesetzes dahingehend anzupassen, dass eine steuerpflichtige Person eine Vorladung vor die Veranlagungsbehörde nur noch dann verlangen kann, soweit dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs notwendig ist. Einige Kommissionsmitglieder befürchteten, dass diese Änderung zusammen mit der vorgesehenen Abschaffung der Steuerkommission in ihrer bisherigen Form zu einem Verlust der Bürgernähe führen und von der Bevölkerung nicht mitgetragen würde. Mit einem Prüfungsantrag zuhanden des Grossen Rats, der von einer grossen Mehrheit der Kommission mitgetragen wurde, wird der Regierungsrat aufgefordert aufzuzeigen, wie die Bürgernähe trotz der beantragten Steuergesetzänderungen weiterhin gewährleistet werden kann.

Die Vorlage wird im Grossen Rat vor oder nach den Sommerferien 2026 behandelt.