Kantonales Baugesetz für zweite Lesung bereit
Die Teilrevision des kantonalen Baugesetzes beinhaltet namentlich die Grundlage für eine digitale (elektronische) Abwicklung baugesetzlicher Verfahren. Der Grundsatz hat in der ersten Lesung im Grossen Rat eine Mehrheit gefunden. Im Hinblick auf die zweite Lesung wird laut Mitteilung des Regierungsrates der vorgesehene Verordnungstext, der eine massvolle Übergangsfrist für die verpflichtende Benutzung vorsieht, aufgezeigt. Zudem beantwortet der Regierungsrat verschiedene Prüfaufträge. Abänderungen gegenüber dem Ergebnis der ersten Lesung schlägt der Regierungsrat keine vor. In der öffentlichen Anhörung, die vom 31. Januar bis am 7. Mai 2025 stattgefunden hat, ist die Revision grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen.
Weitere Informationen dazu sind unter: www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 26.150 verfügbar.