Kanton startet Anhörung für Richtplananpassung Wohlen Süd-Umfahrung
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und die Gemeinde Wohlen haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Verkehrssituation in Wohlen auseinandergesetzt. Kurz- bis mittelfristig wollen Gemeinde und Kanton die Verkehrssituation in Wohlen mit Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr, mit Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr sowie mit der Umsetzung eines Verkehrsmanagements verbessern. Dies teilt das BVU mit.

Eine Umfahrung bleibe eine langfristige Lösungsoption. Deshalb werden im kantonalen Richtplan neu zwei Umfahrungsvarianten als Zwischenergebnis gesichert. Die Anhörung für die Richtplananpassung dauert von 13. Mai bis 31. August 2026.
Die Süd-Umfahrung Wohlen ist als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan eingetragen. Damit wird ein kantonales Interesse an der Trasseefreihaltung für eine allfällige Ergänzung des Kantonsstrassennetzes ausgewiesen. Eine detaillierte Prüfung einer Umfahrung von Wohlen hat gezeigt, dass kurz bis mittelfristig die Verkehrssituation in Wohlen mit alternativen Massnahmen verbessert werden soll. So wollen die Gemeinde Wohlen und der Kanton die Verkehrssituation mit Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr, Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr sowie der Umsetzung eines Verkehrsmanagements verbessern.
Langfristig soll eine Umfahrung eine Option bleiben. Infolge neuer Rahmenbedingungen wie auch aufgrund der Erkenntnisse aus der Prüfung verschiedener Umfahrungsvarianten soll der bestehende Richtplaneintrag ”Wohlen, Süd-Umfahrung” durch zwei neue Einträge ”Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Mitte” (Zwischenergebnis) und ”Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Süd” (Zwischenergebnis) ersetzt werden.
Öffentliche Anhörung
Die öffentliche Anhörung für die Anpassung des Richtplans dauert bis am 31. August 2026. Während der Dauer der öffentlichen Anhörung stehen über das "Smart Service Portal" die Anhörungsunterlagen und ein Online-Mitwirkungsformular zur Verfügung. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wird anschliessend die beantragte Richtplananpassung dem Regierungsrat zur Verabschiedung an den Grossen Rat vorlegen.