Sitzung des Grossen Rates läuft - verfolgen Sie hier die Entscheide
Heute fallen wichtige Entscheide, etwa zu einer Motion, die verlangt, dass künftig im Aargau Arztpraxen auch Mediamente verkaufen dürfen, wogegen sich die Apotheken mit aller Kraft wehren.
Es ist 10 Uhr, Grosratspräsident Urs Plüss eröffnet die Sitzung. Es sind 130 Ratsmitglieder anwesend.

Änderung des Dekrets über die Zivilstandskreise
Nun geht es bereits um das erste materielle Geschäft, nämlich um eine Änderung des Dekrets über die Zivilstandskreise. Es referiert Kommisionspräsident Andy Steinacher.
Worum geht es? Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben, VWA, hat das Geschäft "Dekret über die Zivilstandskreise; Änderung" beraten, so Steinacher.
Da sich die Regionalen Zivilstandsämter Leuggern und Zurzach in der Vergangenheit vermehrt mit Problemen bezüglich Rekrutierung von Fachpersonal, Pensionierungen sowie Stellvertreterregelungen konfrontiert sahen, haben die Gemeinderäte der Sitzgemeinden der beiden Kreise Leuggern und Zurzach beschlossen, dass die beiden Zivilstandsämter zusammengelegt werden sollen. Als Sitz des angestrebten neuen Regionalen Zivilstandsamts Zurzibiet ist die Gemeinde Leuggern vorgesehen.
Alle Gemeinderäte der Gemeinden in den betroffenen Zivilstandskreisen Leuggern und Zurzach haben der Zusammenführung laut Steinacher schriftlich zugestimmt. Der neue Gemeindevertrag wurde Ende Februar 2026 unterzeichnet.
Der Grosse Rat ist nach Anhörung der betroffenen Gemeinden zuständig für die Festlegung der Zivilstandskreise und den Sitz der Zivilstandsämter (§ 7 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch [EG ZGB] Die Zuordnung der Gemeinden zu den einzelnen Zivilstandskreisen und der jeweilige Sitz des Regionalen Zivilstandsamts sind im Dekret über die Zivilstandskreise im zugehörigen Anhang festgesetzt.
Mit der vorliegenden Änderung des Dekrets über die Zivilstandskreise sollen dementsprechend die Zivilstandskreise Leuggern und Zurzach aufgehoben und deren Kreisgemeinden dem neu geschaffenen Zivilstandskreis Zurzibiet übertragen werden. Ferner ist der erfolgte Gemeindezusammenschluss von Brugg und Villnachern formell im Dekret nachzutragen. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bei der Eintretensdebatte wurde laut Steinacher der Antrag auf stillschweigendes Eintreten für die heutige Grossratsitzung beantragt und einstimmig zugestimmt.
Bei der Detailberatung wurde die Frage gestellt: Ob die Bewohnerinnen und Bewohner des Zurzibiet nur noch in Leuggern heiraten können, oder ob es auch noch andere Traulokale gibt? Auf der Homepage seien acht verschieden Traulokale aufgeführt wurde die Frage von Seite Verwaltung beantwortet. Sowie haben die Traulokale nichts mit der Dekretsänderung zu tun. Die Zuständigkeit Traulokale liegt bei den einzelnen Zivilstandskreisen der Gemeinden.
Dem Antrag des Regierungsrats:
Der vorliegende Entwurf der Änderung des Dekrets über die Zivilstandskreise wird zum Be-schluss erhoben, stimmte die VWA-Kommission einstimmig zu. Das tut auch der Rat ohne Diskussion.
