Grosser Rat Aargau überweist Vorstoss für massive Senkung der Firmensteuern an Regierung
Geschätzte Leserinnen und Leser
ich begrüsse Sie zur Berichterstattung über die heutige Grossratssitzung. Sie dauert heute ausnahmsweise nur bis 10.45 Uhr, da die Fraktionen nachher zu ihren Fraktionsausflügen unterwegs sind.
Der Rat startet gleich mit einer gewichtigen Motion der Fraktion der GLP (Sprecher Dominik Gresch, Zofingen) betreffend Senkung der Gewinnsteuern für juristische Personen. Die Regierung beantragt die Umwandlung in ein Postulat. Die GLP hält an der Motion fest. Nachstehend bringen wir das Votum von Dominik Gresch im Wortlaut:
"Der Kanton Aargau hat ein Problem oder genauer gesagt, der Wirtschaftsstandort Aargau hat ein Problem. Auf der einen Seite scheint sich der Aargau durch hervorragende Standortfaktoren wie die Verkehrsverbindungen oder die Verfügbarkeit von Fachkräften auszuzeichnen. Diesen Eindruck vermitteln jedenfalls die regelmäßigen Topplatzierungen in verschiedenen Standortrankings wie beispielsweise der fünfte Platz beim Wettbewerbsindikator der UBS im Jahr 2025.
Wirtschaftsleistung entwickelt sich unterdurchschnittlich
Im krassen Widerspruch dazu steht die effektive Wirtschaftsleistung, verglichen mit den anderen Kantonen, Rang 24 bei den Vollzeitstellen im Verhältnis zur Einwohnerzahl, Rang 23 beim Bruttoinlandsprodukt pro Vollzeitstelle und Rang 19 beim Ressourcenindex mit sinkender Tendenz.Auch beim Wachstum gibt es eine problematische Diskrepanz. Die Aargauer Bevölkerung wächst deutlich stärker als der gesamtschweizerische Durchschnitt, währenddessen sich die Wirtschaftsleistung unterdurchschnittlich entwickelt.
Damit die Schere zwischen Wohn- und Wirtschaftsstandort nicht weiter aufgeht, sind dringende Gegenmaßnahmen angezeigt. Die GLP hat den großen Handlungsbedarf erkannt und im letzten September die vorliegende Motion zur Senkung der Gewinnsteuern für juristische Personen eingereicht.Denn wir sind fest davon überzeugt, dass es sich bei diesem Hebel um den entscheidenden, noch fehlenden Faktor handelt, um den Aargau als Wirtschaftsstandort wieder voranzubringen. Oder wie die Amerikaner vielleicht sagen würden: It is the taxation stupid.
Von der angestrebten Senkung sollen einerseits die bereits ansässigen Unternehmen profitieren, was das Risiko von Wegzügen reduziert. Andererseits soll vor allem auch die Ansiedlung von neuen Firmen gefördert werden, indem der Aargau bei entsprechenden Anfragen auf der Shortlist landet und dies im Zusammenspiel mit dem Beitritt zur Great Zurich Area und mit der regionalen Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen.Diese Maßnahmen ergänzen sich ideal, um im Kanton Aargau zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, was wiederum das Steuersubstrat der natürlichen Personen erhöht.
Auch der Regierungsrat hebt in seiner Stellungnahme diese positiven Aspekte hervor und ist formlich bereit, den Vorstoß als Postulat entgegenzunehmen, wofür ich namens der GLP-Fraktion schon mal unseren Dank aussprechen darf. Ein gewichtiger Unterschied besteht allerdings in der Frage, wie stark die Gewinnsteuern für Unternehmen gesenkt werden sollen.Der Regierungsrat bringt eine Reduktion von fünfzehn Komma eins auf dreizehn Komma zwei Prozent ins Spiel. Damit würde der Aargau im interkantonalen Ranking tatsächlich gerade noch auf Platz zehn vorrücken, wie in unserem Vorstoß erwähnt.
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich auch andere Kantone in diese Richtung bewegen werden und für einen Platz an der Sonne beziehungsweise der Shortlist dürften dreizehn Komma zwei Prozent ohnehin nicht ausreichend sein.Damit sich der Aargau nicht nur heute, sondern auch morgen in den vorderen Rängen halten kann, ist aus unserer Sicht also eine weitergehende Senkung angezeigt, nämlich auf ungefähr 12,5 Prozent, wie in der Begründung unserer Motion festgehalten ist.
Im Vergleich zum Zeitpunkt der Einreichung unseres Vorstoßes ist der finanzielle Handlungsspielraum erfreulicherweise noch größer geworden, dank dem sehr soliden Jahresabschluss 2025 in Verbindung mit einem weiteren Anstieg der Ausgleichsreserve auf voraussichtlich eins Komma vier Milliarden Franken.Deshalb halten wir an der Motion fest und bitten die anderen Fraktionen, uns dabei zu unterstützen. Für die Aargauer Unternehmen und für den Aargau als wettbewerbsfähigen und zukunftsträchtigen Wirtschaftsstandort.
Das sagen die Fraktionen zum GLP-Vorstoss
Die Grünen sind für den Vorstoss keinesfalls zu haben, wie Andreas Fischer Bargetzi sagt. Das würde nur eine weitere Spirale von Steuersenkungen bei anderen Kantonen auslösen, womit denen Geld fehle, befürchten die Grünen. Grundsätzlich hinter der Motion steht die Mitte, so Daniele Mezzi. Allerdings will die Mitte das Anliegen mit einer Verbesserung für einkommensschwache Personen verknüpfen. Klar für den Vorstoss ist auch die SVP. Das sei eine sinnvolle und notwendige Massanhme., Mit 12,5 % würde der aargau auf Rang 5 vorrücken, sagt Rahel Gassner Ruf. Genau anders tönt es bei Uriel Seibert von der EVP. Diese Senkung wäre ein Hochrisikospiel.
Wieder anders sieht dies Silvan Hilfiker von der FDP. Die FDP unterstützt die Motion. Der Aargau schwimme bekanntlich im Geld. Er dürfe nicht träge werden, es gelte zu handeln. Wieder gegenteilig tönt es von Carol Demarmels (SP). Der Vorstoss erinnere sie an einen Vater, der am Rande des Spielfelds ruft: "Mein Sohn muss in die Top Ten!" Es gebe keinen breiten Ruf der Unternehmen nach Steuersenkung, argumentiert Demarmels. Hier setze man falsche Prioritäten, und das in einer Zeit, in der Steuermindereinnahmen ins Haus stehen (Abschaffung Eigenmietwert, Einführung Individualbesteuerung). Sollte der Vorstoss durchkommen, werde die SP zu gegebener Zeit das Volk auf den Platz rufen.
Regierung: Satz von 12,5 % bedeutet 200 Mio. Mindereinnahmen
Als letzter spricht Finanzdirektor Markus Dieth. Er vertritt den Antrag der Regierung, den Vorstoss nur in abgeschwächter Form als Postulat zur Prüfung zu überweisen, nicht als verbindliche Motion. Hier sein Votum im Wortlaut (Wiedergabe nach Mitschrift mithilfe von KU):
"Steuern sind ein für Unternehmen relevanter Aspekt. Weitere sind sicher auch freie Geschäftsflächen, dann die Wirtschaftsstruktur, die Erreichbarkeit, ein einfacher Behördenzugang, wenig Bürokratie, Fachkräfte, Rechtssicherheit und vor allem auch politische Verlässlichkeit und vieles mehr. Steuern sind wichtig, aber sie sind nur ein Aspekt der Standortqualität.
Die Verbesserung der Gesamtwirkung dieser erwähnten Standortfaktoren ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen.Die Senkung der Gewinnsteuer ist ein wichtiger Hebel, aber sie muss immer auch in einer Gesamtbetrachtung mit allen Chancen und Risiken geprüft werden, damit wir die finanziellen Folgen für Kanton und Gemeinden abschätzen, einordnen und verantworten können. Aktuell liegt der Kanton Aargau mit dem effektiven Gewinnsteuersatz von fünfzehn Komma eins auf Platz zwanzig des interkantonalen Rankings.
13,2 % würden Platz 10 bedeuten, 12,5 % brächte Platz 5
Mit der Senkung des Gewinnsteuertarifs auf 13,2 würden wir Platz zehn erreichen und damit würden wir sicher auch attraktiver .Mit dem in der Motion etwas erwähnten 12,5, Sie haben es auch schon herausgefunden, gar auf Platz fünf. Das kostet auch etwas in dem Sinne, dass es Mindereinnahmen gibt von insgesamt 156 Millionen Franken. Wenn wir auf dreizehn Komma zwei runtergehen nach unseren Berechnungen und bei 12,5 Prozent würden rund zweihundert Millionen Franken Mindereinnahmen jährlich wiederkehrend resultieren.
Es wurde auch erwähnt, in Betracht zu haben, das ist ein Hinweis wert: Wir haben auch direkte Kantonsteuerfußsenkungen im Rahmen des AFPs immer wieder in Diskussion und auch schon beschlossen beim AFP 26 fürs Budget 26. Dann haben wir auch die Einführung der Individualbesteuerung. Da haben wir sicher viele Mindereinnahmen für den Kanton Aargau, die wir bewältigen müssen. Wir haben auch verschiedene Vorstöße, die eingereicht worden sind und noch hängig sind, die den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons teilweise einschränken können.Und die geforderte Gewinnsteuersenkung ist im Rahmen all dieser Anpassungen zu beurteilen und bedarf unseres Erachtens einer genauen Prüfung.
In Anbetracht dessen zieht der Regierungsrat eine Aktualisierung der Grundsatzüberlegungen zur Finanzierbarkeit sicher in Betracht. Konsequenterweise wäre der Vorstoß daher als Postulat zu überweisen. Der Regierungsrat ist damit auch bereit, so zu tun und den Vorstoß als Postulat gegenzunehmen, damit wir eine Gewinnsteuersatzsenkung in einer Gesamtbetrachtung seriös prüfen können. Das könnten wir natürlich und machen wir auch, wenn Sie es als Motion überweisen.
Wir unterstützen sicher den Ansatz, dass sämtliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, aus denen die effektive Mindeststeuer bezahlt wird, von einer Gewinnsteuersenkung profitieren sollen. Das ist auch der große Unterschied zur Gewinnsteuersatzsenkung aus dem Jahre 2022. Also auch wenn Sie den Vorstoß als Motion überweisen, werden wir bei der ganz normalen Vorlage die gesamte Betrachtung vor dem Hintergrund auch der finanziellen Tragbarkeit vornehmen müssen.Also egal, ob Sie den Vorstoß als Motion oder Postulat überweisen. Wir sind sicher froh. Wenn Sie ihn überweisen, dann können wir in diesem Sinne weiterarbeiten. Besten Dank."
Nun stimmt der Rat ab. Er überweist den Vorstoss als verbindliche Motion mit 99 : 38 Stimmen an die Regierung. Diese hat jetzt den Auftrag, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.