Anhörung zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes: Altersgrenze für hauptamtliche Richter soll auf 68 Jahre klettern
Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in die Anhörung geschickt. Mit der Vorlage setzt er zwei vom Grossen Rat überwiesene Motionen um und nimmt weitere Anpassungen vor, die sich aus organisatorischen Bedürfnissen der Gerichte ergeben. Die Änderungen sollen am 1. März 2028 in Kraft treten. Dies teilt die Staatskanzlei