Asyl: Zuschlag an fünf Firmen für Betreuungs- und Verpflegungsdienstleistungen in Notunterkünften

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) ist für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich in kantonalen Asylunterkünften zuständig. Er vergibt die Betreuungs- und Verpflegungsdienstleistungen in diesem Zusammenhang an externe Anbieter. Dies teilt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit.

Weil der KSD die Betreuung und Verpflegung von Personen aus dem Asylbereich in Notunterkünften nicht mit eigenem Personal bewältigen kann, beauftragt er für diese Aufgabe externe Dienstleister. Da die Vergabe für die Betreuung von Notunterkünften für den Zeitraum 2022–2025 Ende Jahr ausläuft, schrieb der KSD die Betreuungs- und Verpflegungsdienstleistungen für den Zeitraum 2026–2030 neu aus.

Der Regierungsrat erteilte in der Folge den Zuschlag für Betreuungsdienstleistungen an folgende Firmen: Convalere AG, Liestal, ORS Service AG, Zürich, und Securitas AG Schweizerische Bewachungsgesellschaft, Olten. Für die Verpflegungsdienstleistungen erhielten die Genossenschaft ZFV-Unternehmungen, Zürich, und die Compass Group (Schweiz) AG, Kloten, den Zuschlag. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wird die entsprechenden Rahmenverträge abschliessen.

Der Abschluss der Rahmenverträge gibt den Dienstleistern keinen Anspruch auf die tatsächliche Erteilung von Aufträgen. Vielmehr schliesst das DGS bei Bedarf und vor Inbetriebnahme von Unterkünften separate Objektverträge ab.

Regierung: weiterhin Notlage im Asylwesen

Seit dem 11. Januar 2023 gilt im Kanton Aargau die Notlage im Bereich Asyl gemäss § 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG-AG). Davon sind die Gemeinden des Kantons gleichermassen betroffen. Die oberirdischen Kapazitäten zur Unterbringung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich sind beinahe ausgeschöpft. Um seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, muss der KSD Personen aus dem Asylbereich in unterirdischen Unterkünften unterbringen. Dies führt zu hohen Betriebskosten und ist für die untergebrachten Personen psychisch belastend. Der KSD betreibt derzeit acht kantonale Notunterkünfte zur Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich.

Kantonale Notunterkünfte zur Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich
Der KSD betreibt zurzeit acht Notunterkünfte, davon sieben unterirdische:

Geschütztes Spital Aarau, Geschütztes Spital Muri, kantonale Unterkunft Frick Werkhof (oberirdische Notunterkunft), Öffentlicher Schutzraum Birmenstorf, Geschützte Sanitätsstelle (GSS) Suhr, Geschütztes Spital Laufenburg, GSS Obersiggenthal, GSS Dottikon.