Asyl: Soll sich die Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen? - das sagt der Bundesrat dazu

Mit einer Motion will der Aargauer SVP-Nationalrat Christoph Riner (SVP) den Bundesratenbeauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass sich die Schweiz an den von Deutschland, Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen kann.

Einer begründet den Vorstoss so: Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland planen Rückkehrzentren in Drittstaaten. Dorthin sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/pm-ag-drittstaatenmodelle.html).  

Die Schweiz habe ebenfalls grosse Probleme bei der Ausschaffung. Selbst Kriminelle würden heute nicht konsequent ausgeschafft, so Riner weiter.

Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden, schreibt er. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.

 So antwortet der Bundesrat

Die neue EU-Rückkehr-Verordnung wird der Schweiz im Anschluss an die Verabschiedung als Schengen-Weiterentwicklung notifiziert, und die Schweiz habe anschliessend nach dem Schengen-Assoziierungsabkommen zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen der Gesetzesbestimmungen im nationalen Recht vorzunehmen. Dies antwortet der Bundesrat, der die Motion ablehnt.

Im Rahmen seines Berichts «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» habe der Bundesrat eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vorgenommen. Konkret interessierte die Darlegung der aktuellen Ansätze insbesondere auf europäischer Ebene im Bereich Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten sowie deren Kompatibilität mit nationalem und internationalem Recht. Anhand ausgewählter Beispiele sei analysiert worden, ob und wie diese Ansätze durch die Schweiz umgesetzt werden könnten.

Der Bundesrat beobachtet

Obwohl Verlagerungen von Asylverfahren und Wegweisungen in einen Drittstaat bei entsprechenden Gesetzesanpassungen rechtlich nicht unmöglich seien, seien zahlreiche Hürden und Risiken identifiziert worden. Die bisherigen Externalisierungsvorhaben auf europäischer Ebene wurden bislang nicht umgesetzt oder waren nicht effizient. Aufgrund des Misserfolgs bisheriger Projekte, der Schwierigkeit, einen Partnerstaat zu finden, des ungewissen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der möglichen Abhängigkeit oder gar Erpressbarkeit von einem Drittstaat verfolge der Bundesrat vorerst weiterhin die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Sollten sich konkrete Modelle und Vorhaben abzeichnen, die im Bereich Externalisierung unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen umgesetzt werden können, werde der Bundesrat eine Beteiligung daran mit europäischen Partnern oder eine eigene Umsetzung prüfen.

Im Postulatsbericht komme er zudem zum Schluss, schreibt er weiter, dass Externalisierungsansätze nationale Systeme bestenfalls ergänzen, jedoch nicht ersetzen können. Zentral für eine wirksame Migrationssteuerung seien effiziente nationale Asyl- und Rückkehrsysteme. Im Rahmen der im November 2025 verabschiedeten Asylstrategie 2027 hätten sich die drei Staatsebenen deshalb auf konkrete Massnahmen geeinigt, um das Schweizer Asylsystem punktuell zu verbessern und weiterzuentwickeln. Abschliessend schreibt der Bundesrat: "Dabei sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt, die Pendenzen rascher abgebaut, das System schwankungstauglicher ausgerichtet und die Integration verbindlicher gefördert werden."