Aargauer Gemeinden wollen Hilfe vom Kanton - sie befürchten 3200 neue Sozialhilfeempfänger, wenn Ukraineflüchtlinge 2027 die Aufenthaltsbewilligung B erhalten
Grossrätinnen und Grossräte aus vier Parteien wollen den Regierungsrat mit einer verbindlichen Motion beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Gemeinden im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Statuswechsel von Schutzstatus S zur Aufenthaltsbewilligung B von Schutzsuchenden aus der Ukraine wirksam entlastet werden.
Dabei habe der Kanton gegenüber den Gemeinden insbesondere die wegfallende Globalpauschale des Bundes im Zuge des Entlastungspakets 2027 zu kompensieren, wozu § 34 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung anzupassen sei, heisst es im Vorstoss, der von Patrick Gosteli, SVP, Böttstein, (Sprecher) Präsident Gemeindeammänner-Vereinigung Kanton Aargau, Carole Binder-Meury, SP, Magden, Hanspeter Budmiger, GLP, Muri, Hanspeter Hilfiker, FDP, Aarau, Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden, Andreas Schmid, FDP, Lenzburg, Markus Schneider, Mitte, Baden, Bruno Tüscher, FDP, Münchwilen, Roland Vogt, SVP, Wohlen. Die Unterzeichnenden sind allesamt nicht "nur" Grossräten sondern auch Stadt- oder Gemeindeammänner bzw. -präsidentinnen.
Kanton soll sich finanziell zur Hälfte an Sozialhilfekosten von Ukrainern beteiligen
Darüber hinaus seien die § 16 bzw. § 51 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes dahingehend zu ergänzen, verlangen die Motionärinnen und Motionäre, "dass der Kanton sich während einer Übergangsfrist von 5 Jahren nach Wegfall des Schutzstatus S und dem Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung B zur Hälfte an den Sozialhilfekosten dieses Personenkreises beteiligt". Weiter sei § 17b der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung dahingehend zu ändern, so eine weitere Forderung, sodass Personen mit einer neu erteilten Aufenthaltsbewilligung B während einer Übergangsfrist von 6 Monaten weiterhin an die Aufnahmepflicht der Gemeinden angerechnet werden. Schliesslich seien die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Gemeinden durch den Kanton bei integrationsbedingten Aufgaben gezielt unterstützt werden können.
Zur Begründung heusst es in der Motion: Nach frühestens fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige aus der Ukraine eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist. Art. 74 Abs. 2 des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) sieht folgendes vor: Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige von diesem Kanton eine Aufenthaltsbewilligung, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist. Ab März 2027 erhalten demzufolge Schutzbedürftige, die seit fünf Jahren über den Schutzstatus S verfügen, vom Kanton Aargau eine Aufenthaltsbewilligung B.
Bei der Ausrichtung von Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung B ist die Gleichbehandlung mit der einheimischen Bevölkerung zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen. Entsprechend erhalten Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung ordentliche Sozialhilfe nach den Ansätzen der SKOS-Richtlinien (§ 16 Abs. 2 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG in Verbindung mit § 2a Sozialhilfe- und Präventionsverordnung SPV).
Wegen neuem Status: 30 bis 40 Prozent mehr Sozialfälle befürchtet
Für die Gemeinden im Kanton Aargau hat dies gravierende Auswirkungen: Bereits 2027 werden gemäss Hochrechnungen des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste rund 3’200 Personen zusätzlich in die ordentliche Sozialhilfe übertreten, was einem Anstieg von 11’327 auf 14’527 Fälle (+ 30 %) entspricht. Bis 2029 erhöht sich die Zahl laut dem Vorstoss auf insgesamt rund 16’027 Personen (+ 40 % bzw. + 4’700 Fälle).
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich, warnen die Motionäre: Ausgehend von Sozialhilfekosten von rund 81 Mio. Franken (2023) ist bis 2029 gemäss den Berechnungen des VAGS mit Mehrkosten von rund 33 Mio. Franken (+ 40 %) zu rechnen. Zusätzlich entfällt die kantonale Verwaltungs- und Betreuungspauschale (CHF 5 pro Tag und Person), was weitere Kosten von rund 8.6 Mio. Franken verursacht.
Gemeinden erwarten Mehrbelastung von 42 Mio. Franken
Insgesamt ergibt sich somit eine Mehrbelastung von rund 42 Mio. Franken für die Gemeinden. Gleichzeitig ist bei den Gemeindesozialdiensten mit einem markanten Anstieg des Arbeitsaufwands sowie entsprechendem zusätzlichem Personalbedarf zu rechnen. Bereits ab 2027 führt die Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung B zu einer Zunahme der Fallzahlen um rund 30 % und zu Mehrkosten von etwa 25 Mio. Franken.
Die Gemeinden haben in den vergangenen Jahren einen zentralen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingssituation infolge des Ukraine-Kriegs geleistet, machen die Motionäre geltend. Mit dem Wegfall von Bundesbeiträgen im Zuge des Entlastungspakets 2027 drohe nun eine einseitige und unverhältnismässige Belastung der kommunalen Ebene. Kostensteigerungen in der Grössenordnung mehrerer Steuerprozente seien absehbar und können die Solidarität ins Wanken bringen und auch zu Ressentiments der Bevölkerung gegenüber der Lastenverteilung in diesem Bereich führen, warnen die Motionäre. Sie schliessen mit diesem Satz: "Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, die bisher konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden zu sichern und die Lasten fairer zu verteilen."