Aargau erhält 90 Millionen aus dem Agglomerationsprogramm 5. Generation

Alle vier Agglomerationsprogramme, an denen der Kanton Aargau beteiligt ist, erhalten Bundesgelder für die Umsetzung der Massnahmen der 5. Generation. Das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost schneidet mit einem Bundesbeitragssatz von 45 Prozent und einem Beitrag von 67 Millionen Franken sehr gut ab.Dies teilt dioe Staatskanzlei mit. verk

Der Schweizer Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu Verkehr '45 eröffnet, welches auch die Bundesbeiträge an das Programm Agglomerationsverkehr regelt. Der Kanton Aargau erhält für das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost 67 Millionen Franken. Ein klares Zeichen, dass der Bund den roten Faden in der Weiterentwicklung des Programms anerkennt. Der Kanton Aargau ist erfreut darüber, im Agglomerationsprogramm Aargau-Ost erneut den Beitragssatz von 45 Prozent zu erreichen. Damit kann der Kanton Aargau das gute Ergebnis der 4. Generation wiederholen und ist in der 5. Generation eines der bestbewerteten Programme. Besonders erfreulich ist, dass mit den Projekten in Lenzburg, Döttingen und Wohlen drei Verkehrsdrehscheiben mitfinanziert werden.

Der Bund anerkennt die Wirkung und die Wichtigkeit der Aargauer Massnahmen in den Agglomerationsprogrammen. Auch für die drei Agglomerationsprogramme AareLand, Limmattal und Basel hat der Bund die vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend übernommen. Das Agglomerationsprogramm AareLand erarbeitet der Kanton Aargau zusammen mit den Kantonen Luzern und Solothurn, das Programm im Limmattal zusammen mit dem Kanton Zürich. Das Agglomerationsprogramm Basel besteht mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie Gebietskörperschaften aus Frankreich und Deutschland. Der Bund unterstützt Massnahmen in den Agglomerationsprogrammen AareLand und Limmattal mit 40 Prozent, im Agglomerationsprogramm Basel mit 35 Prozent. Der Baubeginn für die Massnahmen der 5. Generation muss in den Jahren 2028 bis 2032 erfolgen.

Prüfung und Vernehmlassungsantwort bis Oktober 2026

In den nächsten Wochen wird der Kanton Aargau den Bericht des Bundes im Detail analysieren und sich mit seinen Partnerkantonen abstimmen. In der Vernehmlassungsantwort wird er inhaltlich Stellung nehmen und sich für die Anliegen des Kantons Aargau einsetzen. Die Frist für die Vernehmlassung endet am 9. Oktober 2026.

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