80 Mio. Entlastung pro Jahr für private Haushalte naht - Kommission für jüngste Steuergesetzrevision
Mit seiner Botschaft zur zweiten Beratung der Aargauer Steuergesetzrevision 2027 schlägt der Regierungsrat Änderungen bei der Einkommenssteuer vor, mit denen natürliche Personen um rund 80 Millionen Franken pro Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern) entlastet werden sollen. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmte nach einer Grundsatzdiskussion den Änderungen des Steuergesetzes grossmehrheitlich zu. Dies teilt die Kommission VWA mit.
Attraktiver für hohe Einkommen...
An ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 haben die Mitglieder der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) die Vorlage Steuergesetzrevision 2027 mit Massnahmen zur Einkommenssteuer beraten. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen 100-Prozent-Steuer von derzeit 11 auf 9,75 Prozent soll den Kanton Aargau für Steuerpflichtige mit hohem Einkommen attraktiver machen.
...und auch Verbesserung für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen
Weiter soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif eine steuerliche Verbesserung für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die heute bestehende Heiratsstrafe für Steuerpflichtige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen abschaffen. Beide Änderungen waren in der VWA unumstritten.
Ertragsneutrale Umsetzung infolge höherer Steuern von Immobilienbesitzern
Die Steuergesetzrevision 2027 stellt – nach der bereits in Kraft getretenen Steuergesetzrevision 2025 – das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 dar. Mit ihr sollen private Haushalte steuerlich um rund 80 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Gemäss Leitsatz 1 der Steuerstrategie sollen die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden mit den Mehreinnahmen aus der Steuergesetzrevision Schätzungswesen kompensiert und somit ertragsneutral ausgestaltet werden.
In der Kommission VWA wurde der Umfang der Steuergesetzrevision 2027 und damit zusammenhängend die Ertragsneutralität grundsätzlich thematisiert, ohne dass daraus ein Antrag folgte. In der Schlussabstimmung sprach sich eine Kommissionsmehrheit für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Gesetzesrevision aus, die per 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Juni 2026 beraten.