70 bis 75 Prozent der Inhaftierten im Aargau haben keinen Schweizer Pass - bisher verjährten keine Haftstrafen aufgrund fehlender Gefängnisplätze
Schweizweit fehlt es an Platz in den Gefängnissen, so beispielsweise auch im Kanton Luzern. Mehr als 50’000 Gefängnistage waren/sind hier noch abzusitzen. Dies schreibt die Aargauer SVP-Grossrätin Nicole Heggli-Boder in einer Interpellation. Das seien 50 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Mit einem Containerprovisorium wolle der Kanton die Situation nun entschärfen. Ein wesentlicher Grund für die vielen nicht verbüssten Gefängnistage sind laut Heggli-Boder sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen.
Seit 2020 steigen diese Urteile im Kanton Luzern kontinuierlich an, schreibt sie weiter. Das Problem: Die Strafen verjähren bereits nach drei Jahren. Dass viele Ersatzfreiheitsstrafen noch ausstehend sind, liege an einer allgemeinen Zunahme bei den Gefängniseinweisungen. Aus diesem Grund drohten Ersatzfreiheitsstrafen zu verjähren. Auch der Kanton Bern kenne das Problem. Am 6. März 2026 berichtete das online Portal ‘20min’ über die dortigen Zustände mit der Headline: ‘Insassen werden aggressiv, Schweizer Gefängnisse sind überfüllt’. Heggli-Boder schrieb: "Wenn Haftstrafen verjähren und nicht vollzogen werden, ist das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet." Sie stellte dem Regierungsrat deshalb mehrere drängende Fragen.
Nun liegt die regierungsrätliche Antwort vor.
Im Aargau ist das Amt für Justizvollzug (AJV) des Departments Volkswirtschaft und Inneres neben dem Vollzug von eigentlichen Freiheitsstrafen auch für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen zuständig, heisst es in den Vorbemerkungen zu den Antworten. Diese werden grundsätzlich nach den für eigentliche Freiheitsstrafen geltenden Regeln vollzogen. Ersatzfreiheitsstrafen, die auf einer Geldstrafe beruhen, verjähren nach fünf Jahren. Solche, die auf einer Busse beruhen, verjähren bereits nach drei Jahren.
Zur Frage von Nicole Heggli-Boder "Wie hoch sind die Fallzahlen im Kanton Aargau? Gab es auch im Kanton Aargau eine Steigerung von mehr als 50 %? Wie sieht der 10-Jahres-Vergleich bei uns aus?" Aus den Daten des AJV lässt sich laut Regierungsratsantwort erheben, wie viele Freiheitsstrafen mit einer Dauer von weniger als einem Jahr zu vollziehen waren. Eine Unterscheidung zwischen Ersatzfreiheitsstrafen und eigentlichen Freiheitsstrafen könne anhand der vorhandenen Daten nicht erfolgen. Für eine solche Differenzierung müssten rund 5'000–6'000 Falldossiers pro Jahr einzeln geprüft werden, was mit einem verhältnismässigen Aufwand nicht möglich sei.
Von 5300 Vollzügen unter 1 Jahr etwa 90 % Ersatzfreiheitsstrafen
Im Jahr 2015 waren es rund 5'800 solche Vollzüge, während es im Jahr 2025 nur noch 5'300 Vollzüge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr waren. Gemäss Erfahrungswerten des AJV dürften ca. 90 % dieser Fälle Ersatzfreiheitsstrafen betreffen. Basierend auf diesem Erfahrungswert reduzierte sich deren Anzahl von rund 5'200 Ersatzfreiheitsstrafen im Jahr 2015 auf rund 4'800 Ersatzfreiheitsstrafen im Jahr 2025, was einem Rückgang von ca. 8 % entspricht.
Zur Frage "Wie viele Haftstrafen können aktuell (noch) nicht verbüsst werden? Und um welche Delikte handelt es sich?" antwortet die Regierung, das AJV vollziehe alle Strafurteile, die von den Strafbehörden gefällt werden. Die verurteilten Personen werden auf ein bestimmtes Datum zum Vollzug aufgeboten. Bei einem beträchtlichen Teil dieser Personen liegen der Vollzugsbehörde jedoch keine gültigen Adressen vor, weil bereits der urteilenden Strafbehörde keine Adressen bekannt waren beziehungsweise die Person zwischenzeitlich ohne Ab- und Anmeldung umgezogen ist. In diesen Fällen werden die Personen zur Verhaftung ausgeschrieben.
5234 Personen zur Verhaftung ausgeschrieben
Per 31. Dezember 2025 waren beispielsweise 5'234 Personen zum Vollzug einer Freiheits- beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von unter einem Jahr zur Verhaftung ausgeschrieben. Die entsprechenden Urteile betreffen laut Regierungsantwort grundsätzlich sämtliche Deliktskategorien mit Ausnahme schwerer Gewalt- und Sexualdelikte. Nur in vereinzelten Ausnahmefällen konnte der Vollzug von kurzen Strafen aufgrund der aktuell sehr hohen Auslastung der Gefängnisse beziehungsweise Überbelegung der Haftplätze nicht unmittelbar vollstreckt werden, heisst es in der Antwort weiter.
Zur Frage "Gibt es bereits Haftstrafen, die verjährt sind? Wenn ja, wie viele und welche Delikte lagen vor? (10-Jahres-Vergleich)" Dazu antwortet der Regierungsrat, die Vollzugsbehörde berücksichtige bei der Priorisierung der Einweisung explizit auch die Frage der Verjährung. Trotzdem gebe es immer wieder Fälle, die verjähren. In der Regel sind dies Fälle, in denen die verurteilte Person im Ausland wohnhaft beziehungsweise ihr Aufenthaltsort wie oben beschrieben unbekannt ist. Zudem gebe es vereinzelt Fälle, die aufgrund der Dauer des Rechtsmittelverfahrens oder einer langdauernden Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit verjähren. Im Jahr 2015 gab es 657 solcher Fälle, im Jahr 2025 waren es 857 Fälle. Gemäss den Erfahrungswerten des AJV sind die entsprechenden Fallzahlen im Langzeitvergleich stabil. Fälle, die aufgrund fehlender Haftplätze verjährt sind, gab es im Kanton Aargau bislang noch nicht.
Auslastung auf bis 126 Prozent
Zur Frage "Wie steht es um die aktuelle Auslastung der Gefängnisse im Kanton Aargau?" Im März 2026 präsentierte sich die Auslastung der aargauischen Gefängnisse wie folgt:
• Strafanstalt JVA Lenzburg: 93 %
• Zentralgefängnis JVA Lenzburg1 :95 %
• Bezirksgefängnisse Aarau: 100 % •
Bezirksgefängnis Baden: 117 %
• Bezirksgefängnis Kulm: 113 %
• Bezirksgefängnis Zofingen: 126 %
Die Auslastung im Zentralgefängnis variiert je nach Vollzugsart erheblich: Männer Untersuchungshaft (U-Haft)/Kurzvollzug: 105 % (mit zwölf Überbelegungsbetten); Jugendliche: 0 %; Frauen U-Haft/Kurzvollzug: 85 %; Sicherheitsabteilung II: 80 %; Abteilung 60plus: 92 %; Männer Normalvollzug: 100 %. Die Auslastung der Bezirksgefängnisse mit mehr als 100 % ist laut Regierungsantwirt nur deshalb möglich, weil in diesen bis maximal 34 sogenannte Überbelegungsbetten zur Verfügung gestellt werden können.
Zur Frage "Gibt es im Mehrjahresvergleich (ab dem Jahr 2018 bis Ende 2025) eine generelle Zunahme von Haftfällen? Bitte aufteilen nach Untersuchungshaft, Kurzvollzug, vorzeitiger Vollzug, " antwortet der Regierungsrat, die Entwicklung der Anzahl Haftfälle, also Anzahl der inhaftierten Personen, könne aus den Daten des AJV nicht erhoben werden. Ausgewiesen werden kann hingegen die Gesamtanzahl der Vollzugstage, aufgeteilt nach Untersuchungshaft2 , Kurzvollzug und vorzeitigem Strafvollzug. Die Vollzugstage haben sich seit 2018 folgendermassen entwickelt (vgl. Bild):

Die Interpellantin wollte im weiteren wissen: "Welcher Nationalität gehören die Straftäter/innen an, die derzeit eine Haftstrafe verbüssen oder noch verbüssen müssen? Bitte um Auflistung nach prozentualem Anteil."
Die Regierung antwortet, per 31. März 2026 waren insgesamt 439 Personen mit folgenden Nationalitäten in aargauischen Gefängnissen inhaftiert (vgl. Bild):

Aktuelle Gefangenenpopulation im Kanton Aargau nach Nationalität Im Mehrjahresvergleich bewegt sich laut Regierungsantwort der Anteil ausländischer Gefangenen durchschnittlich zwischen 70–75 %. Eine entsprechende Datenerhebung betreffend Personen, die ihre Strafe erst noch verbüssen müssen, lassen die Daten des AJV nicht zu, heisst es abschliessend.