Schutz von Opfern von Gewalttaten: Kanton veranlasst umfassende externe Prüfung
Opfer von Gewalt müssen umfassend geschützt werden. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, ob in einem kürzlich öffentlich bekannt gewordenen Fall von Seiten der Behörden ein Fehlverhalten vorliegt und wie der Opferschutz bei Gewalttaten insbesondere auch von Personen ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht grundsätzlich verbessert werden kann. Dazu haben die Departemente Volkswirtschaft