Bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben
Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) statt wie bisher 4 (grosse Waldbrandgefahr). Die Verfügung des Militärdirektors vom 27. August 2026 betreffend das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien aufgerufen.