Unterschutzstellung von Baudenkmälern: Kostenfolgen stärker gewichten
Eine Motion will den Regierungsrat auffordern, dem Grossen Rat die notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit bei der Unterschutzstellung nach § 27 Kulturgesetz (KG) und bei der dazu notwendigen Interessenabwägung erhebliche finanzielle Konsequenzen der Unterschutzstellung ausdrücklich als wesentliches Interesse zu berücksichtigen sind, dem im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere gegenüber öffentlichen