Wieviel gibt die SRG für Sportrechte aus? - was der Bundesrat auf diese und andere Fragen antwortet

Nationalrat Andreas Meier (Die Mitte/AG) hat den Bundesrat in einer Interpellation um Antwort auf folgende Fragen gebeten:

  • Wie hoch ist die Summe, welche die SRG für den Erwerb von Sportrechten in den Jahren 2020 bis 2024 ausgegeben hat? Wie gross sind die zusätzlich notwendigen Produktionskosten für diese Rechte?
  • Wurden alle erworbenen Rechte auch aktiv genutzt?
  • Wie beurteilt der Bundesrat den Kauf der Champions-League-Rechte durch die SRG aus Sicht der heutigen Konzession? Ist der Kauf solcher Rechte durch den derzeit nicht weiter präzisierten Service Public Auftrag der SRG gedeckt?
  • Wie ist der Kauf solcher Rechte durch die, in der Botschaft zur Halbierungsinitiative genannten Präzisierung des Leistungsauftrags (Fokussierung bei Unterhaltung und Sport auf Bereiche, welche nicht durch Private abgedeckt werden) zu beurteilen?
  • Sieht der Bundesrat für die neue Konzession im Bereich Premium-Sport weitere Präzisierungen oder gar Verbote vor? Zieht er allenfalls auch eine finanzielle Begrenzung der Mittel für den Rechteerwerb vor? Zieht er in Betracht, der SRG in gewissen Bereichen den Erwerb von Erst- und/oder Zweitverwertungsrechten komplett zu untersagen, solange es private Anbieter gibt?

Begründung

Meier begründet die Fragen unter anderem damit, dass der Bundesrat am 7.09.22 die Konzession der SRG bis Ende 2024 verlängert hat. Am 19.06.24 hat der Bundesrat die Botschaft zur Halbierungsinitiative «200 Franken sind genug» verabschiedet. Beide Male unterstreicht der Bundesrat bereits in der Medienmitteilung, dass die SRG ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten soll. Bei der Unterhaltung und beim Sport hingegen soll sie auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. 

Für den Erwerb von Sportrechten werden Gebührengelder eingesetzt. Diese sind ausschliesslich dem Service Public vorbehalten. Die Champions-League-Rechte für die Periode 2021-24 waren im privaten Free-TV bei CH-Media frei empfangbar. Gemäss einer Medienmitteilung war CH-Media daran interessiert, die Rechte zu verlängern, wurde aber offenbar von der SRG überboten. Der Kauf der Rechte (gerüchteweise wird ein Gesamtbetrag von CHF 15 Mio. pro Jahr für die Rechte plus die Produktionskosten kolportiert) steht damit im Gegensatz zum bundesrätlichen Auftrag. 

Zeitgleich kündigt das SRF den Abbau von 75 Vollzeitstellen an. Darunter auch Stellen im journalistischen Bereich sowie die Streichung von zwei Tagesschau-Ausgaben.

Stellungnahme des Bundesrates

Für ihr Sportprogramm wendet die SRG in der Regel zirka 15% ihrer Gesamteinnahmen auf. Für den Erwerb von Sportrechten sind bei der SRG in den Jahren 2020 bis 2023 Kosten von durchschnittlich rund 40 Mio. Franken angefallen. Das entspricht 3% der Gesamteinnahmen beziehungsweise einem Fünftel der Kosten für den Bereich Sport. Sollten eingekaufte Sportrechte nicht genutzt werden können, so werden diese in Form von Sublizenzen nach Möglichkeit an andere Schweizer Veranstalter wie beispielsweise Regionalfernsehsender weitergegeben.

 Die Berichterstattung über Sportereignisse und Sportveranstaltungen ist Teil des Programmauftrags der SRG. Betreffend den Kauf von Sportrechten sieht die heute geltende Konzession einzig vor, dass die SRG beim Rechteerwerb Kooperationen im Bereich des Sports mit anderen schweizerischen Veranstaltern anstreben soll (nach Art. 10 Abs. 3 der Konzession). Unter Achtung der Programmautonomie gemäss Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung äussert sich der Bundesrat nicht zum Kauf von Champions-League-Rechten durch die SRG.

 Die in der Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» genannten Eckwerte beziehen sich auf die künftige Konzession der SRG, die voraussichtlich 2029 in Kraft treten wird. Der Bundesrat hatte die gleichlautende Stossrichtung bereits 2022 festgelegt, wonach sich die SRG mit der neuen Konzession in den Bereichen Unterhaltung und Sport auf jene Bereiche fokussieren soll, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Über Detailbestimmungen dazu wird der Bundesrat zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, nach einer öffentlichen Vernehmlassung zur SRG-Konzession.