Finanzausgleich Bund - Kantone: wie wirksam ist er?

Finanzausgleich Bund - Kantone: wie wirksam ist er?
Die Tabelle zeigt, dass sich für den Aargau 2020 - 2024 kaum etwas verändert hat. Quelle: Wirksamkeitsbericht des Bundes.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Kantonsregierungen zur Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau nutzt jetzt diese Gelegenheit und antwortet nach Bern: Er teile die Einschätzung des Bundesrats: Das System des Finanzausgleichs von Bund und Kantonen bewähre sich und funktioniere gut.

Unterschiede in finanzieller Leistungsfähigkeit massgeblich reduziert

Wie der Wirksamkeitsbericht zeigt, habe der Finanzausgleich in der Berichtsperiode die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele weitgehend erreicht. Erfreulich sei insbesondere, dass der Ressourcenausgleich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit massgeblich reduziert hat.

Am meisten pro Einwohner/in zahlt Zug, am meisten bekommt das Wallis. Quelle: Wirksamkeitsbericht des Bundes

Starke und Schwache driften trotzdem weiter auseinander

Allerdings sei auch zu erkennen, dass die ressourcenstärksten und die ressourcenschwächsten Kantone seit 2008 weiter auseinandergedriftet sind. Diese Entwicklung muss beobachtet werden. Aus Sicht des Regierungsrats ist es zu begrüssen, dass mit dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht keine Gesetzesanpassungen und nur geringfügige Änderungen in der Verordnung vorgeschlagen werden.

Zum einen wurde erst im Jahr 2020 eine Reform mit weitreichenden Konsequenzen umgesetzt, zum anderen machte die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) eine weitere Anpassung am Ressourcenausgleich notwendig, schreibt die Regierung. Nun stünden Kontinuität und Stabilität im Vordergrund, bis die Auswirkungen der beiden Reformen hinreichend beurteilt werden können.

Derzeit scheine es aber, dass diese nicht zu grösseren Verwerfungen geführt haben, was sehr erfreulich sei.

Mindestausstattung von 86,5 % des Durchschnitts soll bleiben

Im folgenden antwortet die Regierung auf einzelne Punkte, so zur Formulierung "Die garantierte Mindestausstattung von 86,5 % des nationalen Durchschnitts soll beibehalten werden." Der Regierungsrat teilt die Haltung des Bundesrats, dass die garantierte Mindestausstattung von 86,5 % des nationalen Durchschnitts beibehalten werden soll. Diese entspreche einem Kompromiss, der in langwierigen Verhandlungen erzielt wurde und dem Finanzausgleich zu mehr Akzeptanz und Stabilität verholfen habe.

Zudem will der Bund die Berechnungsmethode der massgebenden Steuerrepartitionen anpassen. Dazu lautet die Antwort aus Aarau: "Die Anpassung der Berechnungsmethode der massgebenden Steuerrepartitionen ist aus Sicht des Regierungsrats zielführend und bringt Verbesserungen gegenüber der heutigen Methode. Einer entsprechenden Anpassung der Verordnung wird zugestimmt."

Weiter soll laut Bund die Festlegung der Mittel im Lastenausgleich unverändert gemäss Artikel 9 FiLaG erfolgen. Ebenso soll die Gewichtung der Indikatoren im soziodemografischen Lastenausgleich in der FiLaV festgeschrieben werden. Dazu antwortet die Regierung, es sei sinnvoll und berechtigt, im nächsten Wirksamkeitsbericht sämtliche Indikatoren in ihrer Wirkungsweise zu überprüfen, wie dies vom politischen Steuerungsorgan des Finanzausgleichs empfohlen wird. Die Festschreibung der heutigen Gewichtung der Indikatoren im soziodemografischen Lastenausgleich sei derweil eine pragmatische Lösung. es

So funktioniert das Ausgleichssystem. Quelle: Wirksamkeitsbericht des Bundes

Im weiteren will der Bund den Härteausgleich nicht aufheben, sondern weiterhin jährlich um 5 % reduzieren." Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag des Bundesrats. Der Härteausgleich sei integraler Bestandteil der ursprünglichen Vorlage betreffend Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) gewesen und soll wie vorgesehen bis ins Jahr 2034 weitergeführt werden, antwortet die Regierung dazu.

2025 Schluss mit temporären Abfederungsmassnahmen?

Schliesslich will der Bund die temporären Abfederungsmassnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone nach deren Auslaufen im Jahr 2025 definitiv beenden. Der Regierungsrat erwartet, dass der Bundesrat seiner Verpflichtung aus der Botschaft vom 28. September 2018 nachkommt und die Mittel der temporären Abfederungsmassnahmen nach deren Auslaufen weiterhin zugunsten der Kantone einsetzt. Er verweist dazu auch auf die Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

Falls der Einsatz der Mittel nicht – wie vom politischen Steuerungsorgan vorgeschlagen – im Rahmen des künftigen Projekts zur Aufgabenentflechtung möglich sein sollte, wäre eine andere gleichwertige Massnahme vorzusehen, fordert der Regierungsrat.

Politisches Steuerungsorgan in Verordnung aufnehmen

Im weiteren unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), das politische Steuerungsorgan in seiner heutigen Form in die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) aufzunehmen. Es habe sich bewährt und diene der langfristigen Akzeptanz des Finanzausgleichs dank der Vertretungen des Bundes, der KdK sowie der ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantone.