Wie viele Unfälle mit E-Trottis gibt es und was tut der Kanton?

Wie viele Unfälle mit E-Trottis gibt es und was tut der Kanton?
Foto von einem Unfall mit einem E-Trottinett im September in Mellingen. Foto: Kapo/ZVG

Mit einer neu eingereichten Interpellation zu Unfallstatistik, Vergehen und Massnahmen betreffend Elektroroller und ähnliche elektrische Kleinstfahrzeuge ("E-Trottis") wollen mehrere Grossrätinnen und Grossräte von der Regierung mehr erfahren. Es sind Marius Fedeli, SP, Buchs (Sprecher), Lelia Hunziker, SP, Aarau, Dr. Philipp Laube, Mitte, Lengnau, Christian Minder, EVP, Niederlenz.

Schon wieder ein Unfall mit E-Trottinett, diesmal in Mellingen
In der Nacht auf Montag wurde ein 38-jähriger Mann bewusstlos auf der Farnstrasse am Boden liegend aufgefunden. Der Mann dürfte zuvor mit seinem E-Trottinett gestürzt sein und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Die Kantonspolizei Aargau hat die Ermittlungen aufgenommen. Dies teilt die Kantonspolizei mit. Am Montag, 28.

Begründung: Im Jahr 2021 reichte die EVP-Fraktion eine Interpellation betreffend rechtliche Grundlagen für Elektroroller und ähnliche elektrische Kleinstfahrzeuge ein. Damals wies der Regierungsrat darauf hin, heisst es in der Interpellation, dass im Kanton Aargau noch vergleichsweise wenige Unfälle mit E-Trottinetten registriert würden, die Entwicklung aber aufmerksam beobachtet werde.

Seit dieser Beantwortung habe die Verbreitung von E-Trottinetten weiter zugenommen und auch die Zahl der registrierten Unfälle sei schweizweit deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund möchten die Interpellierenden eine aktuelle Beurteilung der Situation im Kanton Aargau erhalten. Insbesondere interessieren sie die Entwicklung der Unfallzahlen und Unfallfolgen seit 2021 sowie die Erkenntnisse zu Unfallursachen.

Welche Massnahmen haben Kanton und Kantonspolizei ergriffen?

Zudem möchten sie wissen, welche Massnahmen der Kanton und die Kantonspolizei seither zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen haben und wie diese beurteilt werden. Dabei soll auch aufgezeigt werden, ob aufgrund der aktuellen Entwicklung weiterer Handlungsbedarf besteht. Wir sind uns bewusst, dass die gesetzliche Regelung von Fahrzeugtypen und die Definition der rechtlichen Grundlagen grundsätzlich Sache des Bundes ist. Den Initiantinnen und Initianten geht es laut Vorstoss jedoch primär um die Schaffung einer fundierten Faktenlage sowie um aktuelle Zahlen auf kantonaler Ebene, um die lokale Situation beurteilen zu können. Sie haben folgende Fragen:

1. Wie hat sich die Zahl der E-Trottinett-Unfälle im Aargau seit 2021 entwickelt?

2. Wie viele davon waren Selbstunfälle, Kollisionen mit Motorfahrzeugen und Kollisionen mit Fussgängerinnen/Fussgängern?

3. An welchem Ort ereigneten sich diese Unfälle (Trottoir, Begegnungszone, Quartierstrasse, Strasse im Mischverkehr oder Kantonsstrasse) und geschah dies in Fahrtrichtung oder bei einer Strassenquerung?

4. Wie viele Personen wurden leicht bzw. schwer verletzt und wie viele getötet?

5. Wie häufig waren Alkohol, Drogen, Geschwindigkeit oder Missachtung der Verkehrsregeln als Unfallursache beteiligt?

6. Wie viele Unfälle betrafen Minderjährige? Inwiefern wird bei den Kontrollen die gesetzliche Fahrberechtigung (Mindestalter 14 Jahre, ab 14 bis 16 Jahren erforderliche Prüfung) überprüft, und wie hoch ist der Anteil an Personen, die ohne die notwendige Berechtigung bzw. Prüfung mit einem E-Trottinett im Verkehr waren?

7. Wie viele der Unfallverursachenden fuhren mit einem nicht zugelassenen bzw. technisch nicht konformen E-Trottinett?

8. Werden nicht zugelassenen bzw. technisch nicht konformen E-Trottinette aus dem Verkehr gezogen? Wäre ein Verkaufsverbot / Nutzungsverbot für solche Modelle auf Kantonsebene denkbar?

9. Wie hat sich die Zahl der polizeilichen Kontrollen und Widerhandlungen seit 2021 entwickelt?

  1. Hat der Kanton seit 2021 zusätzliche Präventionsmassnahmen ergriffen? Falls ja, welche und in welchen Altersgruppen und in welchem Rahmen werden diese angewandt? 11.Sieht der Regierungsrat aufgrund der Entwicklung inzwischen Handlungsbedarf bei Helmtragepflicht, technischer Ausstattung, Kontrollen oder Nutzung des öffentlichen Raums und Prävention?